Meldungsdatum: 19.03.2025
(pen) Am Ende erfüllte sich die Hoffnung leider nicht – ein rund ein Meter langer Brauen-Glattstirnkaiman war anders als erhofft nicht in eine Kältestarre gefallen, sondern tot.
Ausgangspunkt dieser Geschichte ohne Happy End war ein Anruf von Mitarbeitern der Straßenmeisterei Hagen im Schwelmer Kreishaus. Ihre Botschaft: „Wir haben bei unserer Arbeit an der A43 in Fahrtrichtung Wuppertal hinter dem Trafokasten einer Schilderbrücke eine Holzkiste gefunden. Bitte schicken Sie jemanden hier nach Sprockhövel, in der Kiste befindet sich ein regloses Reptil.“
Auf den Weg machten sich im Auftrag von Tier- und Artenschutz Beschäftigte des Veterinäramtes sowie der unteren Naturschutzbehörde. Die Frage nach dem „wohin“ mit dem Fund war schnell beantwortet – die Reptilienauffangstation für die Länder NRW und Hessen in Rheinberg (Kreis Wesel) hatte einen Platz frei. Anders als erhofft wachte das rund sieben Jahre alte Tiere – so die Schätzung der Experten - dort aber nicht aus einer denkbaren Kälte- oder Winterstarre auf.
Aktuell liegen der Kreisverwaltung keine Hinweise darauf vor, wer die Kiste und das Tier wann rund 350 Meter hinter dem Parkplatz Scherenberg abgestellt hat. Denkbar wäre zweierlei: Das direkte Ausladen der Kiste unter der Schilderbrücke oder das Tragen der Kiste vom Parkplatz bis zum Fundort. Wer in den letzten Tagen so etwas beobachtet hat oder sonstige Hinweise geben kann, wird gebeten, sich per Email beim Veterinäramt des Ennepe-Ruhr-Kreises zu melden (vet.amt@en-kreis.de).
Ebenfalls unbekannt ist, ob der Kaiman noch lebte, als er in die Holzkiste gesetzt wurde und wie lange er dort ausharren musste. Klar ist hingegen: Das Tierschutzgesetz verbietet es, ein in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuungspflicht zu entziehen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Stichwort Artenschutz
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Brauen-Glattstirnkaimane eine besonders geschützte Tierart Es ist grundsätzlich verboten, Tiere der besonders oder streng geschützten Arten zu besitzen. Ausnahmen können gelten, wenn Tiere rechtmäßig gezüchtet worden sind. In diesen Fällen ist die Haltung bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde zu melden. Der illegale Handel oder Besitz von besonders oder gar streng geschützten Tieren und Pflanzen oder Produkten aus diesen Arten kann mit Bußgeld bis 50.000 Euro oder auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Für das Halten eines Brauen-Glattstirnkaimans im Ennepe-Ruhr-Kreis gilt: Der unteren Naturschutzbehörde im Schwelmer Kreishaus liegt keine entsprechende Meldung einer im Kreis lebenden Person vor.
Für diesen auf der A43 ausgesetzten Brauen-Glattstirnkaiman kam die Hilfe des Veterinäramtes des Ennepe-Ruhr-Kreises leider zu spät./Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis
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