Meldungsdatum: 20.03.2025

Stadt treibt Erschließung für Fuhrenkamp voran

Planungsvorlage durchläuft Gremien - Beschluss im Rat der Stadt

Im Fuhrenkamp in Vorsfelde bestehendes Gartenareal in Bauland umzuwandeln, das ist das Ziel der Stadt Wolfsburg. Es wird sukzessive daran gearbeitet, um vor Ort das entsprechende Baurecht zu schaffen. Noch gelten die bestehenden Bebauungspläne mit der Festsetzung als Gartenland beziehungsweise als Erholungsgebiet. Das städtebauliche Konzept soll aber überarbeitet werden. Zuletzt sind in den einzelnen Arealen die Baustrukturen weiterentwickelt worden. Ebenso wurde das Erschließungssystem neu betrachtet.

Jetzt will die Stadt den nächsten Schritt zur Erschließung des Baugebiets Fuhrenkamp im Stadtteil Vorsfelde gehen. Die Verwaltung will die Planung für die Erschließung der städtischen Flächen in den Leistungsphasen 1 bis 4 vorbereiten und durchführen. Die investiven Gesamtkosten belaufen sich dabei auf 1,42 Millionen Euro. Die entsprechende Planungsvorlage durchläuft aktuell die Gremien und soll in der Ratssitzung am 2. April beschlossen werden.

Die in den Haushaltsjahren 2025 bis 2027 benötigten Mittel sowie Verpflichtungsermächtigungen werden bereits im kürzlich verabschiedeten Doppelhaushalt 2025/2026 bereitgestellt. „Dieses ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des Bebauungsplans, dessen Aufstellung bereits im Dezember 2019 durch den Rat der Stadt Wolfsburg beschlossen wurde“, erklärt Erster Stadtrat und Stadtbaurat Kai-Uwe Hirschheide.

Das Baugebiet Fuhrenkamp umfasst eine Fläche von rund 72 Hektar und soll eine neue, städtebaulich integrierte Siedlung mit hoher Freiraumqualität schaffen. Bestehende Gartenanlagen werden dabei zu Wohngebieten umgewandelt. Die Erschließung des Quartiers erfordert eine Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur. Ziel ist es, den grünen Charakter des Gebietes zu erhalten sowie das bestehende Wege- und Straßennetz in die neue Planung zu integrieren.

Die geplante Bebauung sieht überwiegend Grundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften vor. Ergänzt wird das Konzept durch Reihen- und Mehrfamilienhäuser.

Die Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 4 umfassen sämtliche Verkehrsanlagen inklusive Beleuchtung, Entwässerung sowie Freianlagen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die weiteren Planungs- und Baukosten sowie resultierende Folgekosten werden in einer gesonderten Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. Mit diesem Schritt schafft die Stadt Wolfsburg die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Wohnraumentwicklung in Vorsfelde.

Pressekontakt: Referat Kommunikation, Ralf Schmidt, E-Mail: kommunikation@stadt.wolfsburg.de