Meldungsdatum: 25.03.2025
Ab April 2025 müssen ausländische Bürgerinnen und Bürger im Kreis Viersen ihre Anliegen rund um Aufenthaltstitel und aufenthaltsrelevante Anträge ausschließlich online stellen. Die Ausländerbehörde des Kreises Viersen setzt damit ihren Kurs der Digitalisierung fort und macht den Antragsprozess bürgerfreundlicher und effizienter.
Mit der Einführung der Online-Antragsstellung bietet die Ausländerbehörde eine benutzerfreundliche Lösung, die es ermöglicht, Anträge jederzeit und von überall aus zu stellen – sowohl mobil über das Handy als auch bequem vom Computer aus. Besonders vorteilhaft: Der Antrag kann in verschiedenen Fremdsprachen ausgefüllt werden, wodurch Sprachbarrieren abgebaut werden. Auch Dokumente und Nachweise können direkt hochgeladen werden, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Die Online-Antragsstellung ist über den Bereich „Einreise und Aufenthalt“ auf der Internetseite der Kreisverwaltung Viersen zugänglich. Nachdem die bevorzugte Sprache ausgewählt wurde, können Antragsteller das entsprechende Formular ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen hochladen und den Antrag direkt an die Ausländerbehörde übermitteln.
Für die Aufnahme biometrischer Daten, wie Fingerabdrücke, ein Passfoto sowie die Unterschrift und Abholung des Aufenthaltstitels, ist jedoch weiterhin ein persönlicher Termin in der Ausländerbehörde erforderlich. Nach der erfolgreichen Prüfung des Antrags erhalten die Antragstellenden ihren Termin zur persönlichen Vorsprache automatisch und ohne weiteres Zutun.
Mit dieser Neuerung möchte die Ausländerbehörde den Service weiter verbessern und den Bürgerinnen und Bürgern eine zeitsparende, unkomplizierte Möglichkeit bieten, ihre aufenthaltsrechtlichen Anliegen zu bearbeiten.
Weitere Informationen und den Zugang zur Online-Antragsstellung ist auf der Internetseite des Kreises Viersen unter www.kreis-viersen.de/aufenthalt zu finden.
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