Meldungsdatum: 25.03.2025
Die Bestände der Vogelarten wie Kiebitz (rund 1.000 Brutpaare), Brachvogel (rund 100 Brutpaare), Uferschnepfe (rund 20 Brutpaare) und Rohrweihe (bislang ohne Bestandserfassung) befinden sich im Kreis Borken in einem schlechten oder sogar unzureichenden Erhaltungszustand. Daher schreibt die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union vor, dass Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Arten der Mitgliedsstaaten zu ergreifen sind. „Aus diesem Grund möchte unser Fachbereich Natur und Umwelt seiner besonderen Verantwortung nachkommen, sodass wir uns dazu entschieden haben, mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gegenfinanzierte Gelegeschutzmaßnahmen anzubieten“, erklärt Landrat Dr. Kai Zwicker. Da der Schutz der Vogelarten aber nur gemeinsam mit den Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie durch das Auffinden der Gelege gelingen kann, initiierte der Kreis Borken jetzt die Zusammenarbeit mit den Drohnenteams der Kitzretter der Kreisjägerschaft Borken e.V. und dem Westfälisch-Lippischen Landschaftsverband e.V. Kreisverband Borken (WLV).
„Unsere Prämie soll den wirtschaftlichen Ausfall für die landwirtschaftlich Tätigen kompensieren und gleichzeitig deren Engagement für den Gelegeschutz honorieren“, erläutert Bernd Garvert, Leiter des Fachbereichs Natur und Umwelt des Kreises Borken. Der Gelegeschutz soll durch lokale und niederschwellige, aber dennoch funktionale Maßnahmen erreicht werden. „Unsere Drohnenteams der Kitzrettung helfen in diesem Zusammenhang bei der genauen Lokalisierung der Gelege“, sagt Franz Kremer, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Borken e.V.
„Wenn die ansonsten gut getarnten Gelege von Kiebitz oder Brachvogel einmal markiert wurden, können unsere Landwirtinnen und Landwirte ohne großen Aufwand helfen, in dem sie in den Bereichen bei der Bodenbearbeitung jeweils das Gerät anheben und dadurch diese Stellen beim Ackern aussparen“, stellt Markus Weiß, Vorsitzender des Borkener Kreisverbandes im WLV, vor. Bei der Uferschnepfe, die überwiegend auf nassen Grünlandflächen in Naturschutzgebieten brütet und nur im Ausnahmefall auf Privatflächen vorkommt, ist das Gelege im Abstand von fünf Metern auszusparen. Die Rohrweihe legt ihr Nest typischerweise in Röhrichtstrukturen an. Auf landwirtschaftlichen Flächen wird das Nest jedoch häufig in Wintergetreide beziehungsweise vereinzelt auch in Ackergras angelegt. Aufgrund der späteren Brutzeit liegt die Brut und Aufzucht der Jungvögel während der Ernte und des Fruchtwechsels. Die Rohrweihe reagiert äußerst empfindlich auf Störungen, sodass bei ihr sogar ein Bereich von 25 x 25 Metern um das Gelege auszusparen ist und nicht befahren werden soll. Zum Schutz vor Fuchs und Mardern bietet sich die Installation eines Elektrozaunes an.
Beantragt werden kann die Prämie über ein Online-Formular. Dieses und Hintergrundinformationen über die Arten sowie die Schutzmaßnahmen können Interessierte auf der Internetseite des Kreises Borken unter www.kreis-borken.de/gelegeschutz finden. Die eingegangenen Anträge werden durch den Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken sowie gegebenenfalls angrenzender Schutzgebietsbetreuer geprüft. Die Prämie wird nicht bei bereits bestehenden naturschutzrechtlichen Verpflichtungen auf der Fläche oder bei Teilnahme z. B. am Vertragsnaturschutz oder dem Feldvogelinselprogramm NRW gewährt. „Unser Gelegeschutzprogramm soll vielmehr die darüberhinausgehende breite Masse der Bewirtschaftenden ansprechen, Lücken schließen und die Sensibilität für den Artenschutz erhöhen, um so den Erhaltungszustand der Vögel zu verbessern“, betont der Landrat.
Pressekontakt: Leonie Dreier 02861 / 681-2427
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
Die Pressestelle " Kreis Borken" ist Mitglied bei presse-service.de [ www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und als RSS-Feed oder E-Mail abonnieren.