Meldungsdatum: 28.03.2025
Die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen im Kreis Borken ist im März 2025 deutlich gesunken. Das teilt Landrat Dr. Kai Zwicker jetzt mit. „Der saisontypische Anstieg zu Jahresbeginn setzt sich somit nicht weiter fort. Regelmäßig lässt sich hingegen im Frühjahr ein Aufschwung am Arbeitsmarkt beobachten, die sogenannte Frühjahrsbelebung, die nun bereits einsetzt“, erläutert er. Das „Jobcenter im Kreis Borken“ weist für den Monat März 2025 insgesamt 6.718 erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, die als arbeitslos registriert sind. Im Vergleich zum Vormonat Februar 2025 ist die Zahl der SGB-II-Arbeitslosen damit um 130 Personen gesunken. Im Vergleich zum März 2024 hat sich die Zahl um 401 erhöht. Die Quote der arbeitslosen Grundsicherungsempfänger an den zivilen Erwerbspersonen im Kreisgebiet ist im Vergleich zum Vormonat unverändert und liegt aktuell bei 3,0 Prozent (Februar 2025: 3,0 Prozent, März 2024: 2,8 Prozent).
Die Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist gesunken: Sie liegt im März 2025 bei 12.120 Personen (- 46 gegenüber dem Vormonat). Hierzu gehören auch Männer und Frauen, die aktuell an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und Jugendliche ab 15 Jahren, die eine Schule besuchen und somit dem Arbeitsmarkt zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Personen, die neben ihrer Erwerbstätigkeit ergänzend auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind, zählen ebenfalls zu dieser Gruppe. Inklusive deren Kinder unter 15 Jahren und der weiteren nicht erwerbsfähigen Angehörigen haben im März 17.086 Personen (- 75 gegenüber dem Vormonat) in 8.700 Bedarfsgemeinschaften (- 60 gegenüber dem Vormonat) Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Im Vergleich mit dem Vorjahresmonat sind die Zahlen deutlich gestiegen: So gab es im Februar 2024 356 Bedarfsgemeinschaften und sogar 538 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger.
Die aktuellen Arbeitslosenzahlen im SGB II in den Städten und Gemeinden des Kreisgebietes sind der beigefügten Grafik zu entnehmen.
Die Arbeitslosenquote von 3,0 Prozent im Kreis Borken kann nicht auf die einzelnen Städte und Gemeinden herunter gebrochen werden. Dazu fehlt es an der gemeindebezogenen Zahl der zivilen Erwerbspersonen. Hilfsweise eignet sich für den Vergleich zwischen den Orten die Quote auf Basis der Bevölkerungsgruppe von 15 bis 65 Jahren. Diese Altersgruppe gilt nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch grundsätzlich als erwerbsfähig. Die hilfsweisen Quoten sind der ebenfalls beigefügten Grafik zu entnehmen.
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