Meldungsdatum: 28.03.2025
Auf Vredener Kinderspielplätzen gilt ein generelles Hundeverbot. In letzter Zeit häufen sich Meldungen über freilaufende Hunde, besonders im Bereich der Berliner und der Leipziger Straße.
Auch wenn sich Hundehalter freuen, wenn ihre Vierbeiner frei herumlaufen können, fühlen sich nicht alle Menschen in der Nähe unangeleinter Hunde wohl. Diese Freizügigkeit und Ausgelassenheit findet dort ihre Grenzen, wo sie andere Mitmenschen belästigt oder sogar gefährdet. Dies gilt besonders auf Spielplätzen, wo die Sicherheit von Kindern an erster Stelle steht.
Die Stadt Vreden weist darauf hin, dass in Bereichen mit möglichen Menschenansammlungen eine generelle Anleinpflicht für Hunde besteht. Dazu gehören die Innenstadt, innerörtliche Straßen und Plätze sowie öffentlich zugängliche Park-, Garten- und Grünanlagen.
Auf allen Vredener Spielplätzen machen deutlich sichtbare Hinweistafeln auf die geltenden Regeln aufmerksam. Das Hundeverbot, ausgenommen Blindenführhunde, ist Teil dieser Spielregeln und dient dem Schutz der Kinder.
Um Hunden dennoch ausreichend Auslauf zu ermöglichen, hat die Stadt Vreden zwei ausgewiesene Hundeauslaufflächen eingerichtet. Diese befinden sich am Berkelsee hinter dem Offshore Berkelbeach sowie am Friedhof. Dort dürfen Hunde unangeleint laufen, solange Rücksicht auf andere genommen wird.
Die Stadt appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltenden Regelungen zu beachten und Verantwortung zu übernehmen. So kann ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander im Stadtgebiet gewährleistet werden.
Stadt Vreden
Fachbereich Verwaltungsorganisation
Frau Martina Wensing
Burgstraße 14 - 48691 Vreden
Telefon: 02564 303-223
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