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Meldungsdatum: 01.04.2025

Kreistagswahlbezirke für die Kommunalwahl im September 2025 wurden festgelegt

Änderungen in Bocholt, Rhede und Gescher

Die Kreiswahlbezirke für die Kreistagswahl am 14. September 2025 stehen fest. Der vom Kreistag eingesetzte Wahlausschuss für die Kommunalwahl beschloss nun in seiner Sitzung am 31. März 2025 einstimmig die genaue Einteilung. Zum Hintergrund: Das Kreisgebiet ist für die Kreistagswahl in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag in Wahlbezirken zu wählen sind. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2024 beschlossen, es für die Kommunalwahl 2025 bei der Zahl von 60 Kreistagsmitgliedern zu belassen. Folglich ist das Gebiet des Kreises Borken weiterhin in 30 Wahlbezirke einzuteilen.

Für die Wahlbezirkseinteilung gelten im Kommunalwahlgesetz normierte Vorgaben. Danach ist ohne besondere Rechtfertigung eine Abweichung der Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks um bis zu 15 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten eines Wahlbezirks (im Kreis Borken 10.189 Wahlberechtigte) als unproblematisch zu erachten. Räumliche Zusammenhänge und Stadtbezirksgrenzen sollen möglichst gewahrt werden. Außerdem war zu beachten, dass die Grenzen der Kreiswahlbezirke die bis Ende Januar festgelegten Wahlbezirke der Kommunen für die Ratswahl nicht durchschneiden. Unter Beachtung dieser Vorgaben orientierte sich der Kreiswahlausschuss bei seiner Entscheidung maßgeblich an der Einteilung der letzten Kreistagswahl 2020, sodass für die meisten Wählerinnen und Wähler die Kreiswahlbezirke identisch bleiben.

Aufgrund einer geänderten Anzahl und einer damit einhergehenden Neuordnung von Stadtwahlbezirken in Bocholt war hingegen eine Neuzuordnung der dortigen Kreiswahlbezirke notwendig. Die Neueinteilung berücksichtigt in hohem Maße die dortige Stadtbezirkseinteilung. Zudem wurde im „Rheder“ Kreiswahlbezirk 8 die Abweichungsgrenze von 15 Prozent überschritten, sodass auch dort Handlungsbedarf bestand.

Um die vorgegebenen Abweichungsgrenzen zu erreichen, werden die Rheder Stadtwahlbezirke 3 und 10 nicht mehr dem Kreiswahlbezirk 8 (Rhede), sondern dem Kreiswahlbezirk 7 (Bocholt/Rhede) zugeordnet. Der östliche Rheder Stadtwahlbezirk 14 „wechselt“ hingegen aus dem Kreiswahlbezirk 7 in den Kreiswahlbezirk 8.

Die Neuzuordnung im Bereich Bocholt/Rhede (Kreiswahlbezirke 2-8) sieht demnach wie folgt aus.

Kreiswahlbezirk 2 (Bocholt):
Stadtwahlbezirke Bocholt 1, 4 und 8

Kreiswahlbezirk 3 (Bocholt):
Stadtwahlbezirke Bocholt 10-13

Kreiswahlbezirk 4 (Bocholt)
Stadtwahlbezirke Bocholt 14-17

Kreiswahlbezirk 5 (Bocholt):
Stadtwahlbezirke Bocholt 2 und 18-20

Kreiswahlbezirk 6 (Bocholt):
Stadtwahlbezirke Bocholt 3,5 und 6

Kreiswahlbezirk 7 (Bocholt/Rhede):
Stadtwahlbezirke Bocholt 7 und 9
Stadtwahlbezirke Rhede 1-5 und 10

Kreiswahlbezirk 8 (Rhede):
Stadtwahlbezirke Rhede 6-9, 11-19

Eine weitere Änderung betrifft die Stadt Gescher: Der dortige innerstädtische Stadtwahlbezirk 1 wird bei der Kreistagswahl 2025 nicht mehr dem gebietsübergreifenden Kreiswahlbezirk 19 (Stadtlohn/Gescher) zugeordnet, sondern gehört künftig zum Kreiswahlbezirk 16 (Gescher).

Die Neueinteilung erfolgte unter Einbeziehung der betroffenen Kommunen. Die genaue Einteilung der Wahlbezirke ist der beigefügten Karte zu entnehmen, sie ist zudem im Amtsblatt des Kreises Borken 10/2025 vom 1. April 2025 veröffentlicht.

Wer sich über die Kreiswahlbezirkseinteilung näher informieren möchte, kann dies zudem auf der Internetseite des Kreises Borken machen: Dort steht unter www.kreis-borken.de/wahlbezirke eine interaktive Karte bereit, auf der die Kreiswahlbezirkseinteilung sichtbar ist. Es besteht unter anderem die Möglichkeit, nach einer Adresse zu suchen und die dazugehörenden Gemeinde- und Kreiswahlbezirke anzuzeigen.

Mit der Einteilung der Kreiswahlbezirke besteht zudem für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerber die Möglichkeit, Wahlbezirkskandidatinnen und -kandidaten für die Kreistagswahl vorzuschlagen. Wahlvorschläge müssen dem Kreiswahlbüro bis spätestens zum 7. Juli 2025, 18 Uhr vorliegen. Es wird jedoch empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig einzureichen. So können eventuelle Mängel, die unter Umständen zu einer Nichtberücksichtigung eines Wahlvorschlags führen können, noch rechtzeitig beseitigt werden.

Pressekontakt: Fabienne Toholt (Volontärin) 02861 / 681-2428


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Die Neueinteilung der Kreistagswahlbezirke für die Kommunalwahl 2025

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Die Neueinteilung der Kreistagswahlbezirke für die Kommunalwahl 2025