Meldungsdatum: 04.04.2025
Bisame und Nutria gefährden den Hochwasserschutz an Dämmen und Böschungen der Fließgewässer – dies auch im Kreis Borken. Nach zwei Schulungen im Sommer 2024 und stetig wachsendem Teilnehmerinteresse hat die Kreisverwaltung daher jetzt wieder Bisam- und Nutriafänger ausgebildet. Insgesamt 28 Interessierte nahmen daran teil. Dabei ging es insbesondere um die Grundsätze der tierschutzgerechten Bekämpfung der Tiere. Außerdem gab es Informationen darüber, welche arten,- naturschutz- und wasserrechtlichen Belange zu beachten sind.
„Bisame und Nutrias können in der Natur großen Schaden anrichten. Sie sind nicht heimisch und haben keine natürlichen Fressfeinde. Deshalb müssen wir in diesem Fall in die Natur eingreifen und sie bekämpfen“, erläuterte Raghda Khalil, Wasserbauingenieurin im Fachbereich Natur und Umwelt der Kreisverwaltung Borken. Sie könnten sich sonst als sogenannte invasive Arten ungehindert ausbreiten und die biologische Vielfalt, andere Tier- und Pflanzenarten und damit auch die heimischen Ökosysteme gefährden. Bisame und Nutrias graben Wohnhöhlen in den sandigen Untergrund an den Gewässern. Dadurch können Uferböschungen abrutschen und Hochwasserschutzdeiche instabil werden, außerdem schwere Mähgeräte auf landwirtschaftlichen Flächen in der Nähe der Fließgewässer absinken oder die Feldfrüchte von Nagetieren gefressen werden.
Julia Große-Kleimann, Tierärztin beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises, und Raghda Khalil vermittelten den Teilnehmern die Grundlagen des gesetzeskonformen Fangs der Tiere. Der erfahrene Bisam- und Nutria-Fänger Ludger Schlattmann aus Velen erklärte die Handhabung der zugelassenen Fallen und beschrieb, was bei der Aufstellung zu beachten ist.
Julia Große-Kleimann stellte nachgehend heraus, dass die Fallen nur von geschulten Fachleuten aufgestellt werden dürfen. „Sie müssen das entsprechende Wissen und die notwendigen Fähigkeiten erlernen. Darüber hinaus müssen sie in einer schriftlichen Prüfung den Sachkundenachweis nach Tierschutzgesetz leisten“, betonte sie. Bisam- und Nutriafänger sollten zudem die Jagdpächter über das Aufstellen der Fallen zu informieren.
Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin wird nach bestandener schriftlicher Prüfung noch zusätzlich einen erfahrenen Fänger begleiten, um die praktischen Sachkenntnisse zum Fangen vor Ort zu erlangen. Erst danach werden die amtlichen Ausweise durch den Kreis Borken ausgestellt. Die Fänger erhalten für jedes erlegte Tier eine Aufwandsentschädigung. Sie setzt sich zusammen aus einer tierbezogenen Fangprämie des jeweiligen Wasser- und Bodenverbandes sowie einem Zuschuss des Kreises Borken.
Gewässeranlieger, die auf ihren Grundstücken Bisame oder Nutrias bemerken, sollten sich an den zuständigen Wasser- und Bodenverband wenden. Spaziergängerinnen und Spaziergänger, die an einer Falle vorbeilaufen, werden gebeten, diese nicht anzufassen oder gar zu entfernen. Mehr Informationen und die Namen der Ansprechpersonen gibt es unter www.kreis-borken.de/wbv. Für weitere Schulungen können sich Interessierte bei Raghda Khalil vom Fachbereich Natur und Umwelt des Kreises Borken unter der Telefonnummer 02861/681-7124 anmelden.
Zum Hintergrund:
Die Nutria, auch Biberratte oder Sumpfbiber genannt, ist eine aus Südamerika stammende und in Mitteleuropa weit verbreitete Nagetierart. In Deutschland gilt sie als etabliert. Sie kann über zehn Jahre alt, bis zu neun Kilo schwer und 65 cm lang werden. Hinzu kommt eine Schwanzlänge von ungefähr 45 cm. Der Bestand in Mitteleuropa ist auf entflohenen Tieren aus Pelztierfarmen sowie auch auf bewusste Auswilderungen zurückzuführen. Die genauen Zahlen sind nicht erfasst, doch der Bestand nimmt aufgrund der guten Lebensbedingungen, der fehlenden Fressfeinde und der milden Winter stetig zu.
Bisame oder auch Bisamratten stammen aus Nordamerika und gehören zur Familie der Wühlmäuse. Sie werden circa eineinhalb Kilo schwer. Damit sind sie deutlich kleiner als Nutria – etwa so groß wie ein Wildkaninchen. Ihr Schwanz ist seitlich zusammengedrückt. Fortpflanzungszeit ist in Mitteleuropa in der Regel von März bis September. Bei den Bisamen sind zwei Würfe während eines Jahres üblich.
Am 1. Januar 2015 trat eine EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Die Bisam und Nutria wurden in die erste „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ aufgenommen.
Beim grenzüberschreitenden Pilotprojekt fangen seit 2018 niederländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen Zwillbrocker Venn und Ahaus Alstätte auf deutschem Gebiet entlang der Grenze Bisame und Nutrias. Gemäß der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern ist das Erlangen des deutschen Sachkundenachweises eine von mehreren Voraussetzungen für das Projekt.
Pressekontakt: Fabienne Toholt (Volontärin) 02861 / 681-2428
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