Meldungsdatum: 07.04.2025
Zahlreiche Vereine und Gruppen haben für Ostersamstag und Ostersonntag Brauchtumsfeuer angemeldet. Mit Stand vom 3. April liegen dem Fachbereich Umwelt 39 Anmeldungen vor. Eine Liste und ein Lageplan finden sich im Anhang dieser Pressemitteilung. Es ist möglich, dass einige kurzfristige Anmeldungen hinzukommen, die hier nicht enthalten sind.
Osterfeuer sind beliebte Treffpunkte für Jung und Alt, für Einheimische und Neubürger. Sie dienen der Brauchtumspflege und fördern die örtliche Gemeinschaft. Ein wesentlicher Bestandteil der Osterfeuer ist daher ihr öffentlicher Charakter.
Um die Gefährdung für Mensch und Natur auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren, müssen alle Beteiligten gewisse Verhaltensregeln einhalten. So dürfen Osterfeuer nicht für die Abfallbeseitigung missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallender Baum- und Strauchschnitt. Auch ist unbedingt die Windrichtung zu beachten. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Nach dem Abbrennen sind die Osterfeuerplätze von den Verbrennungsrückständen zu säubern. Die Asche darf nicht zu Düngezwecken verwendet werden, sondern ist als Abfall bei der ALBA Braunschweig GmbH zu entsorgen.
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