Meldungsdatum: 14.04.2025
Die Hohenzollernstraße erhält nach Abschluss der aktuellen Bauarbeiten zumindest vorerst keinen neuen Radfahrstreifen. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. April hervor. Der Beschwerde der Stadt Mönchengladbach gegen einen vorangegangenen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gab das OVG aber zumindest in Teilen statt.
So sei die ursprüngliche Frist, die Protected Bike Lane auf der Hohenzollernstraße innerhalb von drei Wochen zurückzubauen müssen, zu kurz bemessen gewesen. Des Weiteren hatte die Stadtverwaltung in ihrer Beschwerdebegründung allerdings angeführt, dass zumindest ein einfacher Radfahrstreifen erhalten bzw. wiederhergestellt werden müsse. Der bauliche Radweg im Seitenraum sei, entgegen der Darstellung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, nicht sicher, so die Stadt. Diesen Teil vom Beschluss des Verwaltungsgerichtes hat das OVG aber nicht aufgehoben. Damit steht fest, dass zumindest für einige Monate, bis zu einem endgültigen Urteil im Hauptsacheverfahren, kein Radfahrstreifen auf der Hohenzollernstraße zulässig ist. Stattdessen sollen zunächst mit leicht zu entfernender Farbe zwei KfZ-Spuren markiert werden.
In den aktuellen Osterferien erneuert die mags im Auftrag der Stadt Mönchengladbach die Fahrbahndecke auf der Hohenzollernstraße und entfernt in einem Zug die Klebebordsteine der Protected Bike Lane. Hintergrund der Maßnahme ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf in einem Eilverfahren. Das Gericht hatte die Stadt Mönchengladbach am 25. Februar verpflichtet, die Protected Bike Lane auf der Hohenzollernstraße zurückzubauen.
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