Kinderlärm ist Zukunftsmusik

17.05.1999 | Herten

Gericht bestätigt: Kinder dürfen toben und lachen

Ein richtungsweisendes Urteil zu Kinderlärm auf Spielplätzen hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe unlängst gefasst. Darauf macht jetzt der Fachbereich Schule und Jugend der Stadt Herten aufmerksam. Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt, dass ein Kind die Möglichkeit haben muss, ungestört seine Ausdrucksfähigkeit und seinen Bewegungsdrang ausleben zu können, um seine Entwicklung und sein Sozialverhalten im Umgang mit anderen zu fördern.

Mit anderen Worten: Kinder dürfen toben, lachen, heulen und schreien.

Verordnetete Grenzwerte von Lärmemissionen spielender Kinder, so das Karlsruher Gericht, kann es deshalb auf öffentlichen Spielplätzen nicht geben. In dem aktuellen Fall aus Baden-Württemberg hatten Anwohner gegen einen öffentlichen Spielplatz geklagt, mit dem Ziel, diesen zu beseitigen. Die Klage wurde abgewiesen.

Besonders erfreut ist man bei den Hertener Kinderfreunden über die Urteilsbegründung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe führt dort nämlich unter anderem aus, dass Kinder wohnortnah einen Platz zum Spielen im Freien benötigen. Dem Spielbedürfnis und dem Bewegungsdrang der Kinder muss zur Gewährleistung einer körperlich und seelisch gesunden Entwicklung dieser Raum gegeben werden. Der heutige Straßenverkehr macht somit im städtischen Bereich Spielplätze für jüngere Kinder zur sozialen Notwendigkeit. Die Gemeinde ist zwar gehalten, den Betrieb des Spielplatzes so zu organisieren, dass vermeidbare Lärmbelastungen für Anwohner vermieden werden. Das Ruhebedürfnis Erwachsener muss jedoch gegenüber typischem und in seiner natürlichen Lautstärke nicht begrenztem Kinderlärm zurücktreten.

Das Gerichtsurteil bestätigt damit auch einen der seit über 20 Jahren wichtigsten Slogans der kinderfreundlichen Stadt Herten: "Kinderlärm ist Zukunftsmusik."

Fachbereich Schule und Jugend, Ralf Angrick, Telefon.: 0 23 66 / 303 629, mailto:r.angrick@herten.de

Pressekontakt: Pressestelle, Barbara Hinse, Telefon: 0 23 66 / 303 452, mailto:b.hinse@herten.de



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