Kreis Borken.
Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken weist aufgrund einiger Anrufe besorgter Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass Pferde von Tötungen, die wegen der Maul- und Klauenseuche notwendig werden könnten, nicht betroffen sind. Dies gilt auch dann, wenn Pferde auf einem Hof stehen, auf dem die Maul- und Klauenseuche tatsächlich ausbricht. In diesem Fall müssten die Pferde jedoch vorübergehend unter Quarantäne gestellt werden.
Rückfragen unter Teöefon 02861/ 82-2109
Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling
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