Pressedienst des Kreises Borken vom 30. 03. 2001

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken informiert: Generelles Transportverbot für Klauentiere und Pferde besteht weiter - Ausnahmen sind möglich


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Kreis Borken. Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken weist darauf hin, dass das generelle Transportverbot für Klauentiere und Pferde weiter besteht. In bestimmten Fällen erteilt der Fachbereich Ausnahme-Genehmigungen.

· Für Schlachttiere wird eine Transportgenehmigung erteilt, wenn die Tiere unmittelbar aus dem Bestand zum nächstmöglichen Schlachtbetrieb gebacht werden. · Eine Sonderregelung gilt für Schlachtrinder, die unmittelbar zu einer zugelassenen Viehsammelstelle und von dort in einem Sammeltransport zum Schlachtbetrieb transportiert werden: Sowohl für jeden Transport vom Herkunftsbestand zu einer Viehsammelstelle als auch von der Viehsammelstelle zum Schlachtbetrieb ist eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Mit dem Genehmigungsantrag für den Transport von der Viehsammelstelle zum Schlachtbetrieb sind dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel alle Transportgenehmigungen vom Herkunftsbestand zur Viehsammelstelle vorzulegen. · Für Zucht- und Nutztiere wird eine Genehmigung für den Transport von einem Bestand unmittelbar zu einem anderen genehmigt, wenn er aus Gründen des Tierschutzes unbedingt erforderlich ist und seuchenhygienische Belange nicht entgegenstehen. Der Hoftierarzt prüft ab dem 1. April bei der klinischen Bestandsüberprüfung auch, ob der Transport aus tierschutzrechtlichen Gründen erforderlich ist. · Pferde dürfen zur Reithalle und zur Tierklinik transportiert werden, wenn im Herkunftsland keine Klauentiere gehalten werden. Alle übrigen Transporte sind nur zulässig, wenn sie aus Gründen des Tierschutzes unbedingt notwendig sind. Für den Transport zu Pferdesportveranstaltungen werden im jeweiligen Einvernehmen mit dem Ministerium Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Alle Anträge nimmt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel über Fax 02861/ 82-1024 entgegen. Weitere Informationen gibt es über die Hotline 02861/ 82-1004 oder 82-1006. Hier können auch Antragsformulare angefordert werden.

Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109

Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling



     

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