Pressedienst des Kreises Borken vom 30. 03. 2001

Ab 1. April sind neue BAföG-Regelungen gültig


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Kreis Borken. Zum 1. April treten die neuen BAföG-Regelungen in Kraft. Das teilt die Abteilung für Ausbildungsförderung des Kreises Borken jetzt mit.

Zum Einen erhöhen sich die Einkommensfreibeträge, zum Anderen werden auch die Bedarfssätze angehoben. So erhalten beispielsweise Schüler von Berufsfachschulen, die einen Berufsabschluss vermitteln, oder von Fachschulen nach § 12 BAföG (z. B. Fachschule für Sozialpädagogik) statt bisher 355 Mark nunmehr 375 Mark. Bei notwendiger auswärtiger Unterbringung erhöht sich die Förderung von bisher 640 auf 680 Mark. Der Bedarf für Fachschulen nach § 13 BAföG, Abendgymnasien und Kollegs erhöht sich von 650 Mark auf 690 Mark (Wohnung bei den Eltern) bzw. von 815 Mark auf 865 Mark bei auswärtiger Unterbringung. Bei auswärtiger Unterbringung werden zusätzlich je nach Höhe der Miete bis zu 125 Mark (vorher 75 Mark) gezahlt.

Für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und der Fachoberschulklasse 12 B entfällt künftig die Prüfung der Notwendigkeit der auswärtigen Unterbringung. Wer ab 1. April während des Besuchs dieser Schulen nicht bei den Eltern wohnt, erhält ohne weitere Prüfung den höheren Bedarf für die auswärtige Unterbringung.

Das Kindergeld zählt ab 1. April nicht mehr als Einkommen, also weder als Einkommen der Eltern noch (bei elternunabhängiger Förderung) als Einkommen des Auszubildenden. Der Freibetrag vom Vermögen des Auszubildenden erhöht sich von bisher 6.000 Mark auf 10.000 Mark.

Neu ist, dass jetzt auch beim "Schüler-BAföG" ein Krankenversicherungsbeitrag (bis zu 90 Mark) gewährt werden kann, wenn der Auszubildende selbst beitragspflichtig krankenversichert ist. Der Pflegeversicherungsbeitrag hat sich mit 15 Mark nicht geändert.

Die Auslandsförderung ist erheblich erweitert worden. Hat ein Student mindestens zwei Semester in Deutschland studiert, so kann er für den Rest des Studiums in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union weiterhin BAföG-Leistungen wie ein Student in Deutschland beziehen.

Weitere Informationen erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Borken (Wolfgang Heffe 02861/ 82-1155, Gert-Jürgen Peplinski 02861/ 82-1151 und Franz-Josef Sicking 02861/ 82-1149).

Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109

Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling



     

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