Pressedienst des Kreises Borken vom 24. 04. 2001

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken informiert: MKS-Schutzverordnung des Landes NRW ist aufgehoben worden - Transportverbot für Klauentiere gelockert


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Kreis Borken. Die MKS-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist am Dienstag, 24. April, aufgehoben worden. Es gilt jetzt ausschließlich die 3. MKS-Schutzverordnung des Bundes. Danach besteht für Klauentiere weiterhin ein generelles Transportverbot, allerdings können jetzt Ausnahmegenehmigungen unter erleichterten Bedingungen erteilt werden. Dies teilt der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken jetzt mit.

Klauentier-Transporte sind nach wie vor genehmigungspflichtig. Bei Schlachttieren ist allerdings eine klinische Untersuchung im Herkunftsbetrieb nicht mehr erforderlich. Sie können entweder direkt oder über eine Sammelstelle zum Schlachtbetrieb verbracht werden. Sowohl für das Verbringen der Tiere zur Sammelstelle als auch von der Sammelstelle zum Schlachtbetrieb sind getrennte Transportgenehmigungen erforderlich.

Masttiere dürfen entweder direkt in einen Mastbetrieb oder über eine Sammelstelle in bis zu sechs reine Mastbetriebe verbracht werden. Eine klinische Untersuchung durch den Hoftierarzt ist in jedem Herkunftsbetrieb erforderlich. Die Untersuchung darf höchstens sieben Tage vor dem Transport durchgeführt worden sein. Sowohl für das Verbringen der Tiere vom Herkunftsbetrieb zur Sammelstelle als auch von der Sammelstelle in den jeweiligen Empfängerbetrieb sind getrennte Transportgenehmigungen erforderlich.

Die Transporte zur Sammelstelle und von dieser zu den Empfängerbetrieben dürfen nur als Einzeltransporte erfolgen.

Zuchttiere dürfen nur direkt von einem Herkunftsbetrieb unmittelbar in einen anderen Empfängerbetrieb verbracht werden. Erforderlich sind weiterhin eine klinische Untersuchung durch den Hoftierarzt (gültig sieben Tage!) sowie eine Einzeltransportgenehmigung.

Pferdetransporte benötigen keine Genehmigung mehr. Reitturniere können wieder durchgeführt werden.

Dr. Bernd Eysing, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel, weist noch einmal darauf hin, dass Tiere während des Transports nicht in Kontakt mit einem Tier aus einem anderen Bestand kommen dürfen (ausgenommen sind Tiere auf Sammelstellen) und die Transportfahrzeuge vor und nach dem Transport gereinigt und desinfiziert werden müssen.

Weitere Informationen gibt es unter Telefon 02861/ 821004 oder im Internet unter www.kreis-borken.de.

Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109

Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling



     

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