Pressedienst des Kreises Borken vom 27. 04. 2001

Transportgenehmigungen für Klauentiere: Allgemeinverfügung macht weitere Erleichterungen möglich


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Kreis Borken. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage, die sich weiter entspannt, konnte der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken bis auf einen Bestand in Legden alle Bestände mit Klauentieren, die bislang unter amtlicher Beobachtung standen, aus dieser entlassen. Deshalb war es auch möglich, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Klauentier-Transporte einzuführen.

Ab sofort gilt eine Allgemeinverfügung, die Transporte im Kreis Borken sowie Transporte zu Schlachthöfen in den Kreisen Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Recklinghausen, Kleve, Vechta, Gütersloh, Unna, Osnabrück, Grafschaft Bentheim, Neuss und den Städten Bottrop, Münster, Duisburg, Bochum und Köln sowie in einen anderen Bestand in den Kreisen Coesfeld, Steinfurt, Warendorf, Recklinghausen, Gütersloh, Grafschaft Bentheim, Wesel, Kleve und in den Städten Bottrop und Münster betrifft. Diese Transporte von Klauentieren aus Beständen im Kreis Borken müssen mindestens zwei Werktage vor dem Transporttermin dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken angezeigt werden. Sofern die Tiere in Betriebe außerhalb des Kreises (in die oben aufgeführten Kreise und Städte) transportiert werden, ist auch der für den Empfängerbetrieb zuständigen Behörde eine Anzeige zu übersenden. Widersprechen bis zum geplanten Transporttermin die beteiligten Behörden der Anzeige nicht, gilt der Transport als genehmigt.

Somit sind beispielsweise Transporte, die am 2. Mai stattfinden sollen, spätestens am Samstag, 28. April, dem Fachbereich Tiere und Lebensmittel, Fax 02861/ 82-1024, anzuzeigen. Formulare stehen im Internet unter www.kreis-borken.de zur Verfügung.

Sind Transporte geplant in Kreise oder Städte, die in der Allgemeinverfügung nicht genannt sind, müssen diese nach dem bisherigen Verfahren beantragt und genehmigt werden.

Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109



     

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