Kreis Borken.
Der Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken und die vier weiteren Jugendämter im Kreis - Bocholt, Borken, Ahaus und Gronau - stellen auch in diesem Jahr wieder Geld zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Um Antragstellern das Verfahren zu erleichtern, einigten sich die Vertreter der Jugendämter nun auf ein einheitliches Antragsverfahren. Träger von Maßnahmen, bei denen die Teilnehmer aus mehreren Jugendamtsbezirken kommen, können nun mit einem vereinheitlichten Vordruck die Zuschüsse bei den beteiligten Jugendämtern beantragen. Auch die Verwendungsnachweise sind jetzt bei den fünf Behörden gleich.
Für Fragen stehen die Fachkräfte der einzelnen Jugendämter unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung: Maria Leveling, Stadt Ahaus, Telefon 02561/ 72-360; Ulrich Kuhlmann, Stadt Bocholt, Telefon 02871/ 953-533; Sven Werk, Stadt Borken, Telefon 02861/ 939-293; Brigitte Amshoff und Desirée Vogler, Stadt Gronau, Telefon 02562/ 12-367; Irmgard Paßerschroer, Kreis Borken, Telefon 02861/ 82-2208.
Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109
Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling
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