Pressedienst des Kreises Borken vom 24. 07. 2001

Der Fachbereich Verkehr des Kreises Borken informiert: Erntemaschinen nur mit Betriebserlaubnis und Ausnahmegenehmigung benutzen!


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Kreis Borken. Viele Landwirte beginnen in diesen Tagen mit der Ernte einiger Getreidesorten. Der Fachbereich Verkehr des Kreises Borken weist deshalb noch einmal auf wichtige Regelungen hin, die bei der Nutzung von Erntemaschinen zu beachten sind.

"Fahrzeuge, die breiter sind als drei Meter, benötigen eine Ausnahmegenehmigung, wenn sie am öffentlichen Verkehr teilnehmen sollen", erklärt Ludger Stienen, Leiter des Fachbereichs. Selbstverständlich ist, dass Landwirte nur Erntemaschinen benutzen dürfen, die eine Betriebserlaubnis haben.

Können bei einer Kontrolle durch die Polizei keine Betriebserlaubnis und keine Ausnahmegenehmigung vorgewiesen werden, droht dem Fahrer und Halter ein Bußgeld.

Genehmigungen erteilt der Fachbereich Verkehr des Kreises Borken, Antonia Niewerth, Telefon 02861/ 82-2027.

Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109

Pressekontakt: Kreis Borken, Kirsten Weßling



     

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