Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 05. November 2001

Darf ein Betreuer das Konto seines Betreuten sperren lassen?

Referat zum Thema "Vermögenssorge im Betreuungsrecht" bildet Abschluss der Seminarreihe

Bocholt (pd).

Am Montag, den 12. November 2001 wird um 19.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses am Berliner Platz 1 Sparkassenbetriebswirt Berthold Schröder von der Stadtsparkasse Bocholt zum Thema "Vermögenssorge im Betreuungsrecht" referieren.

Bei der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung kann das Aufgabenfeld der Vermögenssorge vom Vormundschaftsgericht dem ehrenamtlichen Betreuer übertragen werden. Aus der Sicht einer Bank wird der Referent die verschiedenen Fragen in diesem Betreuungsfeld ansprechen. Unter anderem wird es darum gehen, ob der Betreuer bei der Bank das Konto sperren lassen kann und welche Möglichkeiten der Betreute hat, um selbständig an sein Geld zu kommen. Das Thema der eigenen Bankkarte des Betreuten wird hierbei eine Rolle spielen. Auch wird Herr Schröder das Thema der Anlage von Mündelgeld in seinem Vortrag ansprechen.

Für die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer – sowie alle am Thema interessierten Bocholter Bürgerinnen und Bürger – dürfte das Thema der Vermögenssorge im Betreuungsrecht von Bedeutung sein, da das Schulungsprogramm der Veranstalter erstmalig diesen so wichtigen Aspekt des Betreuerhandels mit in das Schulungsprogramm aufgenommen hat.

Die Veranstaltung bildet den Abschluss einer dreiteiligen Seminarreihe, die die Betreuungsvereine des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF) und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gemeinsam mit der Betreuungsbehörde beim Fachbereich Soziales der Stadtverwaltung Bocholt veranstalten.

Selbstverständlich sind auch alle Medienvertreter herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Bernhard Kerkhoff von der Betreuungsstelle des Fachbereichs Soziales der Stadt Bocholt unter Tel.: 02871/953-128.