Der gestrige Existenzgründertag im CARTEC Technologie- und
EntwicklungsCentrum an der Erwitter Str. bot umfassende Informationen für alle aus der Region, die eine eigene Firma gründen wollen oder auch eine Firmenübernahme planen. Die insgesamt 4 Referate waren von der Wirtschaftsförderung so zusammengestellt, dass Interessierte aus verschiedenen Bereichen Informationen erhielten, die sonst nur unter erheblichem Wege- und Zeitaufwand für die einzelnen verfügbar sind.
Wirtschaftsförderer Wilhlem Coprian begrüßte die Zuhörer und stellte die Angebote und Leistungen der WFL für Existenzgründer vor. An erster Stelle sei das Technologie- und EntwicklungsCentrum CARTEC zu nennen, welches hier
in der Region ein umfassendes Angebot für Existenzgründer schaffe, so Coprian.
Im Einstiegsreferat vermittelte Herr Rammrath von der IHK Arnsberg notwendige Grundlagen, die sich jeder Existenzgründer erarbeiten sollte. Man sollte sich immer die zentrale Frage stellen:" Welche Vorteile hat der Kunde
von meiner Leistung?", so Rammrath. Zu ihrer Beantwortung muß u.a. geklärt werden, wer "der Kunde" überhaupt ist, also eine Zielgruppenanalyse durchgeführt werden. Weiterhin müssen Fragen zur Preispolitik, zur Standortsituation, zur Wettbewerbssituation und nicht zuletzt zur Finanzierung geklärt und entsprechende Strategien geplant werden.
Die INVESTITIONS-BANK NRW, das Zentrale Förderinstitut für Existenzgründer in NRW wurde von Frau Sandra Ahler vorgestellt. Aufgabe der IB ist es, das Land NRW bei der Förderung des Strukturwandels zu unterstützen. Die IB
bearbeitet die wichtigsten, über alle Hausbanken geleiteten Förderprogramme des Landes NRW. Darüber hinaus ist sie aufgrund ihrer Sparkassenzentralbankfunktion mit der Abwicklung der Bundesförderprogramme der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) für die Sparkassen in NRW und Brandenburg betraut. Frau Ahler stellte eine Vielzahl der zur Verfügung stehenden öffentlichen Förderprodukte mit den an sie geknüpften Bedingungen vor. Die Nutzung dieser Programme auch hierzulande belegen folgende Zahlen: Im Jahr 2000 wurden im Kreis Soest öffentliche Mittel für die Finanzierung von Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen insgesamt 396 Zusagen mit einem Kreditvolumen von 108,7 Mio. DM erteilt.
Der Weg in die Selbständigkeit bedeutet für die steuerliche Abwicklung erheblich Änderungen. Frau Diegmann und Frau Koddebusch vom Finanzamt Lippstadt hatten ein Informationspaket geschnürt, welches zunächst einmal
die einzelnen Steuerarten erläuterte, frei nach dem Motto: Wer zahlt was und wann? Die Definition eines Gewerbebetriebes im steuerlichen Sinne wurde ebenso erklärt, wie die einer sog. freiberuflichen Tätigkeit. Am Anfang
einer jeden Unternehmerschaft steht die Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde. Von hier aus werden auch Institutionen wie die Berufsgenossenschaft, die IHK und das Finanzamt über die Neugründung informiert. Da das junge Unternehmen auch oft Arbeitgeber ist, informierte
die Veranstaltung auch über die Lohnabwicklung und die hier erforderlichen Maßnahmen. Wie werden Teilzeitbeschäftigungen behandelt, was muß der Arbeitgeber bei einem sog. geringfügigen Beschäftigungsverhältnis beachten?
Schließlich muß ein Gewerbebetrieb eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Was gilt es hier zu beachten? Auch diese Fragen wurden von den beiden
Referentinnen beantwortet.
In seinem Referat zum Thema "Der Steuerberater als Existenzgründungsberater" stellte der Lippstädter Steuerberater Claus Jakobs zunächst einmal die möglichen Rechtsformen und ihre jeweiligen Vor- und Nachteile für den
einzelnen vor. Hier steht der Gründer vor der Qual der Wahl: Allein- oder Partnergründung, Franchising-Konzept oder der Aufbau einer eigenen Corporate Identity, GmbH oder AG.
Diese Entscheidung sollte sich der zukünftige Unternehmer nicht leicht machen, denn sie hat gravierende Auswirkungen für die Zukunft. So hat eine Alleingründung den großen Vorteil, dass Entscheidungen schnell und unabhängig getroffen werden können. Andererseits hat der Einstieg in ein vorhandenes Unternehmen die Vorteil einer gewissen Risikostreuung und es kann u. U. auf einer guten Kundenbasis aufgebaut werden.
Eine umfassende Finanzierungs- und Investitionsplanung ist in jedem Fall unabdingbar und sollte gemeinsam mit dem Steuerberater beschlossen werden und langfristig und solide angelegt sein. Da die Buchhaltung die Abläufe im Unternehmen kaufmännisch abbildet und einer Vielzahl von rechtlichen und
steuerlichen Anforderungen genügen muss, tut das junge Unternehmen gut daran, von Anfang an eine systematische Buchhaltung anzulegen. Auch hierzu gab es vom Steuerberater wichtige Informationen.
Pressekontakt: Frau Josie Olk, WFL Lippstadt GmbH, jolk@cartec.de, Tel.: 02941/270108