Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 30. Januar 2002

"Wildes Plakatieren" ist kein Kavaliersdelikt

Verschmutzung, Verkehrsbehinderung, Kosten - Stadt geht konsequenter gegen Unsitte vor

Bocholt (pd).

Sie kleben auf Trafo-Häuschen, Glascontainern, Bushaltestellen, an Schaltkästen und anderen meist auffälligen Stellen im Stadtgebiet: Plakate. Passiert dies an öffentlichen Orten und Plätzen, die dafür nicht vorgesehen oder geeignet sind, handelt es sich im Fachjargon der Verwaltung um sogenanntes "wildes Plakatieren". Diese Unsitte verschandelt das Stadtbild, kann gar zur Gefahrenquelle werden, und ihre Beseitigung kostet den Steuerzahler obendrein eine Menge Geld. Diesem Treiben will die Stadtverwaltung Bocholt nun noch konsequenter den Riegel vorschieben. "Wildes Plakatieren", und sei es nur, um auf eine Fete oder eine Großveranstaltung aufmerksam zu machen, ist nämlich beileibe kein Kavaliersdelikt, wie Johannes Kolks, Fachbereichsleiter Öffentliche Ordnung, deutlich macht.

Besonders negativ fallen alte, teilweise abgerissene und vielfach überklebte Plakate auf. Zerfetzte Plakate auf der Rückseite von Verkehrsschildern, insbesondere aber auch an Schaltkästen stellen mitunter auch ein erhebliches Gefahrenpotenzial dar. Als besonderes Phänomen ist das unerlaubte Plakatieren im Kreuzungsbereich anzusehen. Diese Werbeträger ragen dabei vielfach in den Verkehrsraum hinein, so dass sie - aus Sicht des Veranstalters sicherlich beabsichtigt - die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers auf sich ziehen, gleichzeitig diesen aber auch vom Verkehrsgeschehen ablenken können.

Diesem Missstand rückt der Fachbereich für öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt nun verstärkt zu Leibe. Verstösse dieser Art stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen "wildes Plakatieren" eingeleitet. Es kam zu Verwarn- und Bußgeldfestsetzungen in Höhe von insgesamt 10.465,- DM. Während in einem Fall eine Verwarnung ausreichend erschien, wurden in 14 Fällen Verwarnungen mit Verwarnungsgeldern in der Größenordnung von 40,- bis 75,- DM und in 31 Fällen von 100,- DM bis 1.000,- DM verhängt.

Besonders ärgerlich sind die "Wiederholungstäter". "Für diesen Personenkreis, der wiederholt und uneinsichtig auf Verkehrsflächen, Einrichtungen und in Anlagen wild plakatiert, werden Bußgelder in empfindlicher Höhe für notwendig erachtet", kündigt Kolks ein konsequentes Durchgreifen an. Aber nicht bloß das Plakatieren, sondern auch das Bemalen, Besprühen, Beschriften von öffentlichen Einrichtungen wie z. B. Wartehäuschen kommt diesem gleich. Wer entgegen diesem Verbot handelt, wird nicht nur zur Kasse gebeten, er ist gleichzeitig auch zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Und diese Beseitigungspflicht trifft nicht nur den eigentlichen Verursacher, sondern auch z. B. den Veranstalter, der auf den jeweiligen Plakatanschlägen wirbt. Falls notwendig, wird die Beseitungspflicht mit ordnungsbehördlichen Zwangsmassnahmen durchgesetzt, d.h. die verschmutzte Fläche wird auf Kosten des Verursachers gereinigt – was sehr teuer werden kann.

Jeglicher Ärger und Kosten können ganz einfach vermieden werden. Die Verwaltung rät, sich bei beabsichtigten Werbemaßnahmen direkt mit der Stadtmarketing Bocholt GmbH + Co. KG, Tel. 02871/22 73 00 (Email: stadtmarketing@mail.bocholt.de) in Verbindung zu setzen, um dort entsprechend geeignete und für Werbezwecke ausdrücklich ausgewiesene Standorte anzumieten.


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Wildes Plakatieren verschandelt nicht nur das Stadtbild