![]() ![]() |
| ||
Bürgerberatung, Polizei und Verbraucherzentrale informieren über Geschäfte zwischen Tür und Angel Münster. (SMS) Es klingelt an der Haustür: Ein Drücker steht davor und möchte ein Zeitschriften-Abo verkaufen. Egal, was ein Händler anbietet, bei Geschäften an der Haustür ist Vorsicht geboten. Kriminalhauptkommissar Horst Potthast von der Polizei und Simone Weinke von der Verbraucherzentrale informieren über "schwarze Schafe" und machen auf häufig angewandte Tricks aufmerksam. Anlass ist die monatliche Sprechstunde der Polizei in der Bürgerberatung des Presse- und Informationsamtes im Stadthaus I. Am Mittwoch, 3. Mai, gibt es von 10 bis 13 Uhr guten Rat und die kostenlose Broschüre "Sicherheit an der Haustür". Auch ein dazu passendes Poster liegt bereit. "Entscheidend ist, vor dem Kauf das Kleingedruckte zu lesen", erläutert Simone Weinke. Auch muss ein Kaufvertrag bestimmte Angaben enthalten: vollständiger Firmenname und Anschrift, Name des Beraters/Vertreters, Hinweis auf das Widerrufsrecht, exakte Artikelbezeichnung. Ein Geschäft an der Haustür können Kunden innerhalb einer Woche schriftlich widerrufen. Horst Potthast hat jedoch schon oft erlebt, dass Kaufverträge zurück datiert wurden. Dann ist das Widerrufsrecht nichtig.
Es gibt Sonderfälle, bei denen man vom Kauf prinzipiell nicht zurücktreten kann: Eine Firma macht eine telefonische Umfrage. Zum Dank bietet sie dem Gesprächspartner ein Geschenk an, das ein Vertreter der Firma persönlich überreichen möchte. Beim Besuch hat er noch andere - häufig überteuerte - Produkte im Gepäck. Dieses Geschäft kann der Käufer nicht widerrufen. Begründung: Er hat den Verkäufer - unbewusst - selbst ins Haus bestellt.
|
||
Herausgeberin: Stadt Münster, Presse- und Informationsamt, 48127 Münster Tel. 02 51/4 92-13 00, -13 01, -13 02, Fax 02 51/49 2-77 12 www.muenster.de/stadt/medien, presseamt@stadt-muenster.de |
![]() |
© Stadt Münster - Impressum |