Informationen zum Grundsicherungsgesetz

03.12.2002 | Herten

Neues Faltblatt der Stadtverwaltung

Ab dem 1. Januar 2003 tritt das neue Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GsiG) in Kraft. Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Anspruch auf Leistungen haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. dem Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder Partners bestreiten können.

Anträge können ab sofort im Rathaus Herten, Zimmer 6 und 7, Kurt-Schumacher-Str. 2 gestellt werden. Bei Personen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erfolgt die Umstellung automatisch – ein Antrag ist hier nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Ansprechpartnern, Frau Ertmer Telefon 02366/303329 und Herrn Herrmann Telefon 02366/303435.

Ein Merkblatt mit Informationen und Beispielrechnungen ist der Meldung als Worddatei angefügt. Dieses Merkblatt liegt in Druckform im Rathaus aus und ist bei den vorgenannten Ansprechpartnern erhältlich. Weitere Informationen zum Thema Grundsicherung finden Sie im Internet unter der http://www.bfa.de

Pressekontakt: Pressestelle, Norbert Johrendt, Telefon 02366/303551



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Informationsblatt Grundsicherung (12.02)