Bocholt, 13. März 2003
Wirtschaft: Landeszuschüsse für Beratungsförderung
Neue Richtlinien ab 15.03.2003 in Kraft
Bocholt (pd).
Ab dem 15. März 2003 treten die neuen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Beratungen im Rahmen des "Beratungsprogramms Wirtschaft NRW" in Kraft. Die Förderung dient der Gründung und Festigung von Unternehmen, die neue Arbeits- und Ausbildungsplätze schaffen und/oder bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern. Darauf weist jetzt der städtische Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hin.
Zu diesem Zweck stellt das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit ab sofort neue Haushaltsmittel zur Verfügung.
Die Richtlinien für die Gewährung der Zuwendungen wurden zum Teil grundlegend geändert. Zuschüsse können nunmehr für
- Gründungs-,
- Festigungs- und
- Gruppenberatungen
Eine Gründungsberatung kann mit bis zu 4 Tagewerken oder bei Betriebsübernahme mit bis zu 6 Tagewerken gefördert werden. Gefördert werden die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung oder die mehrheitliche Beteiligung an einem Unternehmen als selbständige Existenz.
Die Festigungsberatung - als Ersatz für die bisherige Begleit- und fachspezifische Beratung - gilt für Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind. Hierbei können insgesamt 10 Tagewerke innerhalb der Programmlaufzeit, jedoch max. 5 Tagewerke pro Jahr beantragt werden. Der Beratungsinhalt kann sich auf alle betrieblichen Anforderungen von jungen Betrieben beziehen, die der Existenzsicherung dienen.
Die Zuschusshöhe beträgt 75 % des Tagewerksatzes eines Beraters, maximal jedoch 400 € je Tagewerk.
Sobald den zugelassenen Kontaktstellen die Antragsformulare zugegangen sind (voraus. Ende März/Anfang April 2003) können entsprechende Zuschussanträge gestellt werden.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Stadt Bocholt, Fachbereich Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Tel.-Nr. 953-398 oder 397 gerne zur Verfügung.
Die neuen Richtlinien sind dieser Pressemitteilung als pdf-Datei beigefügt.
Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:
Beratungsprogramm Wirtschaft Richtlinie 15.3.2003
Änderungen aus Richtlinie Berat.-Progr. Wirtschaft
Hier finden Sie (als pdf-Datei) den Text der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Nordrhein-Westfalen vom 15.3.2003 (Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 15. März 2003)
Eine Auflistung zu den wichtigsten Änderungen, die sich aus den Richtlinien des Beratungsprogramms Wirtschaft vom 15.3.2003 ergeben, finden Sie hier!