Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 02. Mai 2003

Stadt geht konsequent gegen wildes Plakatieren vor

62 Ordnungswidrikeitenverfahren in 2002 eingeleitet

Bocholt (pd).

Zerfetzte Plakate auf der Rückseite von Verkehrsschildern, auf Trafohäuschen, Glascontainern, Schaltkästen, an Haltestellen und Wartehäuschen oder an Einfriedungen im Angrenzungsbereich zu öffentlichen Verkehrsflächen sehen unschön aus und sind meist nur mit viel Aufwand zu entfernen. Als besonders brisant ist das unerlaubte Plakatieren im Kreuzungsbereich anzusehen, insbesondere wenn diese Werbeträger in den Verkehrsraum hinein ragen, so dass sie die Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers auf sich ziehen und ihn gleichzeitig vom Verkehrsgeschehen ablenken können. Besonders negativ fallen dabei alte, teilweise abgerissene und vielfach überklebte Plakate ins Auge.

Der Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt weist darauf hin, dass das Anbringen von Plakaten, Werbezetteln, Suchanzeigen etc. eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € belegt werden kann. Darüber hinaus sind Regressforderungen möglich. Im Sinne einer "sauberen Stadt" wird dazu aufgerufen, von Wildplakatierungen grundsätzlich Abstand zu nehmen. Der Ermittlungsdienst des Fachbereichs Öffentliche Ordnung sowie die Stadtwacht sind beauftragt, regelmäßig entsprechende Kontrollen durchzuführen.

Ein Blick in die Statistik des Fachbereichs Öffentliche Ordnung zeigt, dass im Jahre 2002 insgesamt 62 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen "wildem Plakatieren" eingeleitet wurden. Es kam zu Verwarn- und Bußgeldfestsetzungen in Höhe von insgesamt 3.450,00 €. In 10 dieser Fälle blieb es bei Verwarnungen ohne Erhebung eines Verwarnungsgeldes. In zwei besonders gravierenden Fällen wurde Wiederholungstätern durch Ordnungsverfügung die zwangsweise Beseitigung ihrer unerlaubt vorgenommenen Plakatierungen auferlegt.

Der Fachbereich macht darauf aufmerksam, dass die Beseitigungspflicht nicht nur den eigentlichen Verursacher, sondern auch den Veranstalter, der auf den jeweiligen Plakatanschlägen wirbt, trifft. Sämtlicher Ärger und Kosten können jedoch ganz einfach vermieden werden. Die Verwaltung rät, sich bei beabsichtigten Werbemaßnahmen direkt mit der Stadtmarketing Bocholt GmbH & Co. KG, Telefon 02871/227300 (E-Mail: stadtmarketing@mail.bocholt.de) in Verbindung zu setzen, um dort entsprechend geeignete und für Werbezwecke ausdrücklich ausgewiesene Standorte anzumieten. In Anbetracht der großen Nachfrage, insbesondere für den Bereich außerhalb des eigentlichen Stadtkerns, wurden zwischenzeitlich 30 zusätzliche Werbemöglichkeiten geschaffen, so dass zurzeit insgesamt an 160 Standorten Plakatanschlagstellen, Litfasssäulen oder sonstige zugelassene Werbeflächen zur Verfügung stehen.


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Wildes Plakatieren