Verschiedene Möglichkeiten der Laubentsorgung

23.10.2003 | Herten

ZBH leert die Laubcontainer in regelmäßigen Abständen

Der Herbst ist da. Unverkennbar. Buntes Herbstlaub ziert die Bäume, aber auch Wege und Straßen sind von der Farbenpracht bedeckt. Das ist die Kehrseite der Medaille, denn zur Gefahr soll das Laub nicht werden. Deshalb muss es beseitigt werden.

Im gesamten Stadtgebiet sind die Grundstückseigentümer zur Gehwegreinigung verpflichtet. Dazu gehört auch die Laubbeseitigung auf den Gehwegen, um die Rutschgefahr zu beseitigen.

Die umweltfreundlichste Möglichkeit der Laubbeseitigung die Verwertung und Kompostierung im eigenen Garten. Auch in die Biotonne kann Laub gegeben werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, das Laub am Recyclinghof des ZBH, Zum Bauhof 5, abzugegeben. Dort wird es in der Menge eines Kubikmeters kostenlos angenommen. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 7.00 bis 17.30 Uhr, Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr.

Um den Eigentümern bzw. Anwohnern von Straßen, in denen städtische Straßenbäume stehen, bei der Laubbeseitigung behilflich zu sein, werden entweder Laubsäcke zur Verfügung gestellt oder Laubcontainer in der Straße aufgestellt. Im gesamten Stadtgebiet stehen derzeit rund 140 Laubcontainer, die regelmäßig vom ZBH geleert werden. Wichtig dabei ist, dass die Säcke und Container ausschließlich mit Laub befüllt werden dürfen. Laubcontainer, die mit Restmüll oder Verpackungen verunreinigt sind, werden wieder eingezogen, da verschmutztes Laub nicht verwertet werden kann.

Um die Container tatsächlich regelmäßig leeren zu können, müssen die ZBH-Mitarbeiter wissen, wo sie stehen. Deshalb wird dringend darum gebeten, die Container nicht eigenständig umzusetzen.

Die Abfuhr der Laubsäcke wird voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember durchgeführt. Die Laubsäcke dürfen nicht vor dieser Abfuhr an die Straße gelegt werden. Wer keine Lagermöglichkeiten hat, sollte das Laub am Recyclinghof abgeben.

Laubsäcke werden an der Information des Zentralen Betriebshofes, des Rathauses und der Bezirksverwaltungsstelle Westerholt ausgegeben.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Das Laub darf auf keinen Fall in die Straßenrinnen gefegt werden. Besonders Kanaldeckel und Straßeneinläufe müssen freigehalten werden, damit es bei starkem Regen nicht zu Überschwemmungen kommt.

Pressekontakt: ZBH, Helene Langner, Tel. 02366/303115, h.langner@herten.de



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Laubabfuhr 1 (10.03)

Laubabfuhr 2 (10.03)