Leer -Wer beim Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden will, braucht dafür in Zukunft die Orignal-Prüfprotokolle über die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung. Vom 1. November an reichen nach den aktuellen Vorschriften Kopien nicht mehr aus, teilt das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Leer mit. Außerdem muss eine Stilllegungsbescheinigung vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug bei einem anderen Straßenverkehrsamt abgemeldet wurde. Um unnötige Verzögerungen und Ärger bei der Zulassung von Fahrzeugen zu vermeiden, weist das Straßenverkehrsamt noch auf Folgendes hin: Wenn ein Fahrzeug für eine andere Person zugelassen werden soll, ist unbedingt eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters nötig. Außerdem müssen in diesem Fall Fotokopien der gültigen Personalausweise sowohl des Fahrzeughalters als auch der mit der Zulassung beauftragten Person vorgelegt werden.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
Zulassung und was man für was braucht
Einen Überblick, welche Unterlagen bei welchem Zulassungsvorgang vorliegen müssen, gibt die nachfolgende Tabelle:
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