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Norden, 22. Januar 2004

Feuerwehreinsatzpläne
Orientierung im Ernstfall

Laut § 2 (1) Nr. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) ist es Aufgabe der Städte und Gemeinden, Feuerwehreinsatzpläne für besonders gefährdete oder besonders schützenswerte Objekte (Schulen, Kinos, Theater, Krankenhäuser, besondere gewerbliche oder industrielle Einrichtungen etc.) zu erstellen. Da diese Aufgabe von der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Norden bei durchschnittlich 300 Einsätzen pro Jahr, zahlreichen Übungsabenden und sonstigen Veranstaltungen nicht mehr ehrenamtlich geleistet werden konnte, wurde deshalb ein zeitlich befristeter, vom der Agentur für Arbeit geförderter, Arbeitsplatz im Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit eingerichtet, um den angestrebten Bestand von ca. 500 Feuerwehreinsatzplänen in einem akzeptablem Zeitraum zu erreichen.

 

In einem Ernstfall kann die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norden sich anhand der vorhandenen Einsatzpläne sofort ein Bild über die Lage, die Größe und die besonderen Gefahren des Gebäudes machen, ohne das brennende Gebäude vorher erkunden zu müssen.

 

Wie wichtig derartige Pläne sind zeigen einige Bilder der größeren Brandeinsätze der letzten Jahre der Feuerwehr in Norden.






Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:



Muster eines Feuerwehreinsatzplanes



Brand des Ulrichsgymnasiums



Brand der Sporthalle in Süderneuland - Foto 1



Brand der Sporthalle in Süderneuland - Foto 2



Brand der Drogerie Nehus



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Herausgeber:
Stadt Norden
Am Markt 15
26506 Norden
Tel. 04931/923-0
Fax 04931/923-456


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