Änderungen beim Beratungsprogramm Wirtschaft und der Potenzialberatung

29.03.2004 | Herten

Folge: Erleichterungen bei Inanspruchnahme

Mit dem "Beratungsprogramm Wirtschaft" und dem Instrument "Potenzialberatung" stellt das Land zwei Förderungsinstrumente zur Verfügung, die den Unternehmen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen erleichtern.

Das Beratungsprogramm Wirtschaft kann für Existenzgründungsberatungen sowie für Festigungsberatungen innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Unternehmensgründung in Anspruch genommen werden. Für Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind, steht das Förderinstrument "Potenzialberatung" zur Verfügung.

Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW hat die beiden Förderangebote weiter harmonisiert. Dadurch sind bei beiden Förderinstrumenten eine Reihe von Veränderungen aufgetreten. Diese haben dazu geführt, dass sich die Förderkonditionen weiter angeglichen haben. Gleichwohl bleiben einige Unterschiede bestehen.

Beim Beratungsprogramm Wirtschaft wurden vor allem die Fördersätze denen der Potenzialberatung angeglichen. Danach werden in Ziel-2-Gebieten, zu denen Herten gehört, 75 % der Beratungskosten gefördert. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 500 Euro pro Beratungstag. Förderanträge können wie bisher bei den Kontaktstellen des Beratungsprogramms Wirtschaft gestellt werden (in Herten ist das Emscher Lippe Agentur GmbH). Darüber hinaus können die Anträge nun auch bei den Regionalsekretariaten gestellt werden.

Bei der Potenzialberatung traten ebenfalls einige Aktualisierungen in Kraft. In der Vergangenheit benötigten Förderempfehlungen der Regionalsekretariate zusätzlich den regionalen Konsens der Arbeitsmarktkonferenz bzw. einen entsprechenden Generalkonsens. Diese Voraussetzung ist in der Zwischenzeit weggefallen. Regionale Besonderheiten bei der Umsetzung dieses Förderinstrumentes fielen damit ebenfalls weg. Anträge auf Potenzialberatung können wie bisher bei den Regionalsekretariaten gestellt werden. Darüber hinaus kann diese Förderung nun auch bei den Kontaktstellen des Beratungsprogramms Wirtschaft beantragt werden.

Die aktuellen Richtlinien beider Förderangebote sowie eine Übersicht über die Anlaufstellen sind im Download-Bereich des Internet-Angebotes der G.I.B.hinterlegt:

Beratungsprogramm Wirtschaft: http://www.gib.nrw.de/de/download/data/RichtlinieBPW150303.pdf

Potenzialberatung: http://www.gib.nrw.de/de/download/data/Def_Potentialberatung.pdf

Anlaufstellen:

Emscher Lipper Agentur GmbH
Arno Schade Herner Strasse 10
45699 Herten
Tel:. 02366/ 10 98 20
E-Mail: arno.schade@ela-online.de

Regionalsekretariat Recklinghausen
Kreisverwaltung Recklinghausen
Ref. 01.03 Udo Höderath
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Tel:. 02361/ 53 40 31
E-Mail: Udo.Hoedrath@kreis-recklinghausen.de