Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 170 „Projekt - Ewald“

07.04.2004 | Herten

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 170 „Projekt - Ewald“ wird vom 16. April bis zum 17. Mai 2004 im Rathaus öffentlich ausgelegt. Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Der Rat der Stadt Herten hat in seiner Sitzung am 31. März 2004 den folgenden Beschluss gefasst:

  • Der vom Rat der Stadt Herten in der Sitzung am 30.01.2002 gefasste Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 170 ‚Projekt - Ewald’ ist bedingt durch Veränderungen im Geltungsbereich aufzuheben (siehe Anlage 1).
  • Es ist ein Bebauungsplan Nr. 170 ‚Projekt - Ewald’ aufzustellen, der mindestens die in § 30 BauGB genannten Festsetzungen enthält, und zwar für den in den Anlagen 2 und 3 kenntlich gemachten räumlichen Geltungsbereich: Bereich der ehemaligen Schachtanlage Ewald 1/2/7, Ewaldstraße, Bebauung östlich der Ewaldstrasse, Knotenpunkt Ewaldstraße / Gelsenkirchener Straße.
  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 170 „Projekt - Ewald“ Bereich der ehemaligen Schachtanlage Ewald 1/2/7, Ewaldstraße, Bebauung östlich der Ewaldstrasse, Knotenpunkt Ewaldstraße / Gelsenkirchener Straße ist zusammen mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planunterlagen in der Zeit vom 16. April 2004 bis 17. Mai 2004 im Flur des 3. Oberschosses (Haupteingang) des Rathauses der Stadt Herten, Kurt-Schumacher-Straße 2, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Auskünfte zu den Planungsunterlagen werden bei dem Bereich Stadtentwicklung / Stadtplanung (Rathaus, 3. Obergeschoss, Zimmer 366) während der Öffnungszeiten erteilt, und zwar zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Mittwoch, 8.00 - 16.00 Uhr
  • Donnerstag, 8.00 - 17.30 Uhr
  • Freitag, 8.00 - 12.30 Uhr.

Im Anhang dieser Meldung finden Sie Übersichtspläne:

  • (1) Geltungsbereich des aufzuhebenden Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 170 ‚Projekt – Ewald’.
  • (2) Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 170 ‚Projekt - Ewald’.
  • (3) Auflistung der im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 170 ‚Projekt - Ewald’ liegenden Flurstücke.

Pressekontakt: Stadtplanung, Stephan Kahl, Telefon 02366-303206



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Ewald Übersichtsplan 1 (04.04)

Ewald Übersichtsplan 2 (04.04)

Ewald Flurstücke (04.04)