Ab Dienstag können die Bürger per Briefwahl ihre Stimme abgeben

26.08.2004 | Herten

Unterlagen auch online anfordern

In diesen Tagen erhalten alle für die Kommunalwahlen am 26. September wahlberechtigten Bürger ihre Wahlbenachrichtigungskarten - 50.861 sind es an der Zahl. Für diejenigen, die am Wahlsonntag nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen können, hat die Stadt Herten ab Dienstag, 31. August, wieder das Briefwahlbüro zu den üblichen Rathaus-Zeiten geöffnet (Montag bis Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr, Freitag 8.00 - 12.30 Uhr). Auch am Samstag, 4. September, öffnet das Briefwahlbüro - ebenso wie der Bürgerservice von 10-12 Uhr. Das Briefwahlbüro schließt am 24. September - an dem Tag ausnahmsweise erst um 18 Uhr.

Für die Briefwahl gibt es drei Varianten:

  • Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie und bekommt anschließend seine Unterlagen per Post zugeschickt, um dann - ebenfalls per Post - von zu Hause aus wählen zu können.
  • Der Wähler füllt seine Wahlbenachrichtigungskarte aus, unterschreibt sie und geht direkt im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (Zimmer 174) wählen. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, per Internet die Briefwahlunterlagen anzufordern. Ab dem 30. August kann das Formular auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de ausgefüllt werden, die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post zum Wähler. Auch für dieses Formular wird die Wahlbenachrichtigungskarte benötigt, da einige Daten abgefragt werden.

Die Verantwortlichen des Briefwahlbüros weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, die Unterlagen für andere Personen mitzunehmen. Auch gegen Vorlage einer Vollmacht und des Personalausweises dürfen die Mitarbeiter die Unterlagen für andere Personen nicht aushändigen. Auch eine fernmündliche Anforderung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich. Für alle Möglichkeiten der Briefwahl brauchen die Wähler ihre Wahlbenachrichtigungskarte.

Falls der neue Bürgermeister nicht nach dem ersten Wahlgang feststeht, findet am 10. Oktober eine Stichwahl statt. Wer auch bei der Stichwahl oder nur bei der Stichwahl die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, muss dies direkt tun. Es wird keine zusätzlichen Formulare zur Beantragung der Briefwahl bei der Stichwahl geben.

Wer noch Fragen zur Briefwahl hat, kann sich direkt an das zuständige Büro unter 02366/303240 wenden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Herten unter www.herten.de.

Pressekontakt: Pressestelle, Norbert Johrendt, Telefon 02366-303551



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Briefwahl - Urne (05.04)

Briefwahl - Zettelkästen (05.04)