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Münster, 05.10.2004

Arbeit der Münster-Tafel nicht gefährdet
Stadt und Ehrenamtliche setzten sich mit neuer EU-Verordnung auseinander

Münster (SMS) Die für 2005 geplante EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln hat den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Münster-Tafel bereits eine Menge Kopfschmerzen bereitet. Nach einem Gespräch mit den in der Stadtverwaltung für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Fachämter steht jetzt für alle Beteiligten fest: Die neuen Bestimmungen gefährden die Arbeit der Münster-Tafel nicht. Der befürchtete enorme Verwaltungsmehraufwand wird sich nicht einstellen, auch wenn die Münster-Tafel als gemeinnützige Organisation künftig die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel, die sie an Bedürftige verteilt, sicherstellen muss.

"Die langjährige Zusammenarbeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Stadt Münster mit der Münster-Tafel hat gezeigt, dass die Ehrenamtlichen hier sehr professionell und umsichtig mit den Lebensmitteln umgehen. Sie können gewährleisten, dass einwandfreie Ware gesammelt und über die Verteilerstellen an Bedürftige weitergegeben wird", berichtet Gudrun Raschka vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Die neue EU-Verordnung soll garantieren, dass die verschiedenen Stationen, die Lebensmittel vom Erzeuger bis zum Verbraucher zurücklegen, jederzeit nachzuvollziehen sind. Sie gilt sowohl für gewerbliche Betriebe als auch für gemeinnützige Organisationen, die Lebensmittel herstellen oder in Umlauf bringen.

Bildzeile: Gemeinsam mit Roland Goetz vom Verein Münster-Tafel erörterten Frank Treutler vom Sozialamt (l.), Gudrun Raschka von der Lebensmittelüberwachung und Felix Graf von Plettenberg vom Sozialdezernat der Stadt (r.) die Auswirkungen der neuen EU-Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln. Foto: Presseamt Stadt Münster. Veröffentlichung honorarfrei.


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Münster-Tafel

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