Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 25. November 2004

Patientenverfügungen: „Halte nichts von Kästchen ankreuzen“

Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Betreuungsstellen tagte in Bocholt

Bocholt (pd).

Vor standardisierten Beratungen bei sog. Patientenverfügungen warnte am Dienstag Dr. Arnd T. May vom Zentrum für medizinische Ethik der Ruhruniversität Bochum auf einer Fachtagung in Bocholt.

"Auf Grund welchen Wissens treffen Menschen ihre Entscheidungen? Ich halte nichts von Verfügungen, bei denen vorgegebene Kästchen angekreuzt werden sollen", sagte der Experte vor rund 50 Leiterinnen und Leitern örtlicher Betreuungsstellen. Auf Einladung der Stadtverwaltung Bocholt tagte die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsstellen im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe im Rathaus.

Patientenverfügungen zählen zu den sog. "vorsorgenden Vollmachten". In ihnen können Regelungen für die Gesundheitsfürsorge im Alter getroffen werden. Das soll dazu beitragen, im Krankheits- und Sterbefall ein Maß an Selbstbestimmung nach dem Willen des Patienten zu sichern.

May riet, bei Beratungen immer den konkreten Einzelfall zu betrachten. "Es geht um die persönliche Entscheidung eines Menschen in gesunden Zeiten für die Sterbephase seines Lebens. Da sollte man genau überlegen, was man will oder eben nicht." Auch könne eine Patientenverfügung keinen Arzt verpflichten, bestimmte Dinge zu tun bzw. zu unterlassen.

Franz Betting vom Kreis Borken führte aus, welche Folgen die Änderung der Sozialgesetzbücher – Stichwort "Hartz IV" – u.a. für betreute Personen hat. "Im Bereich des Kreises Borken sind die Kommunen und der Kreis seit Jahren im Rahmen von "Hilfe zur Arbeit" u.a. durch die EWIBO (Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft Bocholt) in Bocholt tätig", so Betting. Deshalb gehe er trotz zur Zeit "großer bürokratischer Hemmnisse" davon aus, Arbeitslosen "mit den neuen Gesetzen effektiv helfen" zu können.

Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass viele der Tagungsteilnehmer in Kreisen und Kommunen beschäftigt sind, die noch nicht auf bestehende Strukturen im Bereich der Schulung und Arbeitsvermittlung für Langzeitarbeitslose verweisen können.

Gustav Arnold von der Kreisbetreuungsbehörde sagte mit Blick auf den in Berlin zu Ende gegangenen Vormundschaftsgerichtstag, dass mit dem neuen Betreuungsrecht nicht mehr zum 1. Januar 2005 gerechnet werden könne. Die beabsichtigte Pauschalbezahlung beruflicher Betreuer werde in den Fraktionen des Deutschen Bundestages derzeit heftig diskutiert.

"Die Stadt Bocholt wird bemüht sein, trotz der anstehenden Reform des Betreuungsrechtes und der damit verbunden finanziellen Einschnitte die Betreuungsqualität für Bocholter Bürgerinnen und Bürger aufrecht zu erhalten", so Franz-Josef Tacke, Leiter des städtischen Fachbereiches Soziales.

 

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Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Bernhard Kerkhoff, Betreuungsstelle Stadt Bocholt, 02871/953 128


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Dr. Arnd T. May plädiert für eine individuelle Beratung bei Patientenverfügungen.