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Arbeitslosengeld II: Landkreis und Gemeinden schließen Vetrag


Alle Voraussetzungen für einen pünktlichen Start sind geschaffen
21. Dezember 2004

Vom 1. Januar 2005 an werden der Landkreis Leer und seine Städte und Gemeinden im Rahmen von "Hartz IV" auch für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zuständig sein. Die Gemeinden zahlen alle "Leistungen außerhalb von Einrichtungen" aus. Die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen dafür laufen seit Wochen auf Hochtouren. Jetzt trafen sich die Bürgermeister mit Landrat Bernhard Bramlage im Leeraner Kreishaus, um das Ganze auf eine solide vertragliche Grundlage zu stellen. Die Stadt Borkum hatte schon vorab zugestimmt. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass die Auszahlung der Leistungen pünktlich starten wird.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Vertragsunterzeichnung für das Arbeitslosengeld II im Leeraner Kreishaus


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