Grundproblem bleiben fehlende Stellen

07.07.2005 | Herten

Fachgespräch zu Auswirkungen von Hartz IV auf die Jugendhilfe

Über die Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen auf Jugendliche und junge Erwachsene informierte Göbel vom Landschaftsverband Rheinland am Dienstag in einem Fachvortrag. Auf Einladung des Ausschussvorsitzenden Dieter Kullik vom zuständigen Ausschuss für Schule und Jugend verfolgten über 40 Interessierte den Vortrag auf dem Hof Wessels.

Dieter Göbel, Leiter der Abteilung Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz im Landesjugendamt Rheinland informierte zunächst allgemein über die Auswirkungen von Hartz IV und konnte mit erstaunlichen Zahlen und Informationen aufwarten. Christian Bugzel von der Hertener ARGE und Heinrich Pohl von der Berufsberatung der Agentur für Arbeit haben auf Fragen aus dem Publikum geantwortet.

Arbeitslosigkeit ist teuer: Von 1992 stieg die Belastung von 57 Mia. Euro auf 73,7 Mia. Euro in 2003, dem größten Einzelposten im Bundeshaushalt.

Die finanziellen Dimensionen und die Überlegungen, die Hartz IV zu Grunde liegen, machte Dieter Göbel auch an folgendem Beispiel deutlich: Ein Arbeitsloser kostet im Durchschnitt 40,44 Euro pro Woche und ist 33 Wochen arbeitslos. Allein die schnellere Vermittlung von einer Woche und damit die Senkung der durchschnittlichen Verweildauer im Leistungsbezug würde insgesamt eine Ersparnis von rd. 500 Mio. Euro bedeuten, Auswirkungen auf Kaufkraft, Steuern und Sozialabgaben noch nicht eingerechnet. Gerade deshalb ist ein Grundgedanke von Hartz die schnelle Vermittlung und die aktive Mitwirkung der Arbeitslosen bei der Vermittlung.

Für junge Arbeitssuchende zwischen 15 und 25 Jahren haben sich mit dem Inkrafttreten von Hartz IV durch das Sozialgesetzbuch (SGB) II die Bedingungen ihrer materiellen Existenzsicherung deutlich verändert. Junge Menschen nach Erfüllung ihrer Schulpflicht, die erwerbsfähig sind und über kein weitergehendendes schulisches bzw. berufliches Ausbildungsangebot verfügen, fallen damit in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit bzw. der örtlichen Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Arbeiten die Betroffenen nicht ausreichend mit, drohen Sanktionen, etwa die Kürzung des ALG II. Jungen Arbeitslosen zwischen 16 und 25 können die Geldleistungen ganz gestrichen werden, sie erhalten dann nur noch Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ergänzende Sachleistungen.

Die Empfehlung von Dieter Göbel: Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe soll in den verschiedenen Gremien der Arbeitsgemeinschaft möglichst präsent sein, um so auf eine bedarfsgerechte Umsetzung der Eingliederungsleistungen hinzuwirken. Die Aufgabenbeschreibungen und Zielsetzungen der ARGE und der Jugendsozialarbeit lassen Schnittpunkte und Überschneidungen erkennen, die den Beteiligten vor Ort zu klären sind. Hier ist es wichtig, Position zu beziehen und deutlich zu machen, wer welchen Part hat und wer sich um welche Zielgruppe kümmert.

Der Ausschuss und der Fachbereich für Schule und Jugend stehen deshalb in Herten in Kontakt mit der ARGE und werden nach dieser grundlegenden Information das Thema weiter verfolgen.

Ein Grundproblem, darüber waren sich Dieter Göbel und die Anwesenden einig, bleibt aber: Es fehlen die notwendigen Ausbildungs- und Arbeitsplätze, um alle versorgen zu können.

Pressekontakt: Ralf Angrick, Fachbereich Schule und Jugend, Telefon: 0 23 66 / 30 36 29



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Dieter Göbel (07.05)

Publikum beim Fachgespräch (07.05)