Ruhrgebietsweiter Handwerkerparkausweis ab sofort bei der Stadt Herten erhältlich

15.07.2005 | Herten

Positive Erfahrungen mit dem kreisweiten Handwerkerparkausweis seit 2003

Hertener Handwerksbetriebe können jetzt bei der Stadtverwaltung Herten einen ruhrgebietsweit gültigen Handwerkerparkausweis beantragen.

Der Handwerkerparkausweis für das Ruhrgebiet ist ein mittelstandsfreundliches Gemeinschaftsprojekt und ein zusätzliches Serviceangebot des Kreises Recklinghausen in Kooperation mit den Städten Bochum, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Es handelt sich um eine nach einheitlichen Kriterien erstellte Ausnahmegenehmigung zum Parken, die von Handwerksbetrieben beantragt werden kann.

Kreisweiter Handwerkerparkausweis bereits seit 2003

Im Kreis Recklinghausen können Handwerker schon seit August 2003 einen Handwerkerparkausweis beantragen, der für alle zehn Städte im Kreisgebiet gilt.

Der kreisweite Handwerkerparkausweis berechtigt im gesamten Gebiet der kreisangehörigen Städte des Kreises Recklinghausen -- das sind die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop zum:

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot/in Haltverbotszonen (VZ 286/290 StVO),
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • auf Bewohnerparkplätzen, in Fußgängerzonen (VZ 242 StVO) sowie
  • Befahren von Fußgängerzonen. 

Bitte beachten Sie folgende Bedingungen resp. Auflagen:

  1. Natürlich gelten insbesondere bei Sonderveranstaltungen (hierzu gehören auch Wochenmärkte) und für das Freihalten von Rettungswegen weiterhin besondere Auflagen.
  2. Der kreiseinheitliche Parkausweis ist ein zusätzliches Angebot der Städte. Daneben können weiter stadtspezifische Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
  3. Es kann nur in der Stadt die Ausnahmegenehmigung betragt werden, bei der das Gewerbe angemeldet ist. Die Ausnahmegenehmigung gilt für das gesamte Kreisgebiet.
  4. Aus rechtlichen Gründen kann der Parkausweis derzeit nur von Handwerkern beantragt werden.
  5. Der Parkausweis wird ausgestellt, wenn glaubhaft ist, dass der Ausweis zur Erfüllung von Aufträgen benötigt wird (Transport von Material und Werkzeugen).

Die vorwiegend positiven Erfahrungen mit diesem Serviceangebot an die Handwerksbetriebe hat zu Überlegungen zu einem noch weitreichenderen Ansatz geführt: Einen Ruhrgebeitsparkausweis für Handwerker. Am 09.06.2005 haben Landrat Jochen Welt für die Städte des Kreises Recklinghausen sowie der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises und die Bürgermeister der am Projekt beteiligten Städte die Vereinbarung für einen sog. "Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker" unterzeichnet.

Den Ruhrgebietsparkausweis für Handwerker gibt es für 120 Euro pro Jahr und Fahrzeug. Der kreisweite Handwerkerparkausweis kostet pro Jahr und Fahrzeug 50 Euro. Beide Parkausweise können bei der Stadtverwaltung Herten beantragt werden.

Ansprechpartner:
Stadt Herten F
riedhelm Rest
Kurt-Schumacher-Str. 2
45697 Herten
Tel. 02366/ 303 415
E-Mail: f.rest@herten.de

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Redaktion:
Stadt Herten
Wirtschaftsförderungsagentur
Frauke Wiering
Kurt-Schumacher-Straße 2
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Fon: 02366/ 303 617
Fax. 02366/ 303 578
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