26. September 2005

Kundenverkehr läuft nur noch über das StudioB

Ab 4. Oktober 2005 gilt neue Regelung - Auswirkung des neuen Energiewirtschaftsgesetzes

Herten - Die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), das im Juli offiziell in Kraft getreten ist, brachte auch bei den Hertener Stadtwerken viele Veränderungen mit sich.

Das vom Gesetzgeber geforderte Unbundling sah hierbei eine buchhalterische und informationelle Entflechtung innerhalb des lokalen Energieversorgungsunternehmen vor. In den vergangenen Monaten arbeitete das Stadtwerke-Team mit Hochdruck an der internen Umstrukturierung, die sich ab Anfang Oktober nun auch auf die Kunden der Hertener Stadtwerke auswirkt. Ab Dienstag, 4. Oktober 2005 wird der Kundenverkehr ausschließlich über das Beratungszentrum StudioB in der Innenstadt (Jakobstr. 6) abgewickelt, das mit einem Umbau auf diese neuen Aufgaben vorbereitet wurde. In der Hauptverwaltung auf der Herner Straße wird es ab diesem Zeitpunkt keinen Kundenverkehr mehr geben. Das StudioB steht dann jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 9.00 bis 13.00 Uhr u.a. bei folgenden Kundenwünschen zur Verfügung:
- Bareinzahlungen
- Umzüge
- Kündigungen
- Tarifberatungen
- Abschlüsse von Energielieferverträgen
- Stundungen

"Wir können verstehen, dass diese Umstrukturierung nicht bei allen Kunden auf Gegenliebe stößt, aber wir müssen hierbei den Vorgaben des Gesetzgebers folgen", so Heinrich Kuhlmann, Bereichsleiter Markt. "Kunden, die bisher beispielsweise Bareinzahlungen in der Hauptverwaltung getätigt haben und nun den Weg zum StudioB umgehen wollen, möchten wir an die Möglichkeit des Lastschriftverfahrens erinnern. Unsere Kundenberater helfen in diesen Fällen gerne weiter."

Ein kleiner Rückblick: 1998 trat das Energiewirtschaftsgesetz in Kraft, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung und Verteilung von Strom und Gas im liberalisierten deutschen Markt regelte. Die Umsetzung der 2003 erlassenen Beschleunigungsrichtlinie der Europäischen Union für mehr Wettbewerb auf den Energiemärkten sorgte in Deutschland für Kontroversen. Das neue EnWG musste in den Vermittlungsausschuss. Mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 28.7.2004 zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes sollte der Strom- und Gasversorgung ein neuer Rechtsrahmen und die staatliche Aufsicht der rund 1700 deutschen Strom- und Gasnetzbetreibern auferlegt werden. Diese Aufgabe wird nun die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) unter der neuen Bezeichnung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zusätzlich übernehmen.

Pressekontakt: Hertener Stadtwerke GmbH, Kerstin Walberg, Telefon: 02366/307-214, E-Mail: k.walberg@herten.de


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Info: Das Kundenzentrum StudioB in der Hertener Innenstadt [Download]