ZBH hat im Stadtgebiet 140 Laubcontainer aufgestellt

14.10.2005 | Herten

Laubsäcke werden auf dem Betriebshof angenommen

Buntes Herbstlaub ziert allmählich wieder Wege und Straßen. Doch die Farbenpracht hat auch eine Kehrseite: Die Beseitigung der Blätter.

Im gesamten Stadtgebiet sind die Grundstückseigentümer zur Gehwegreinigung verpflichtet. Dazu gehört auch die Laubbeseitigung auf den Gehwegen.

Die umweltfreundlichste Möglichkeit der Laubverwertung ist immer noch die Kompostierung im eigenen Garten. Auch in die Biotonne kann Laub gegeben werden.

Außerdem kann Laub am Recyclinghof des ZBH, Zum Bauhof 5, abgegeben werden. Laub wird in der Menge bis zu einem Kubikmeters kostenlos angenommen. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 7.00 bis 17.30 Uhr, Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr.

Um den Eigentümern bzw. Anwohnern von Straßen, an denen städtische Straßenbäume stehen, bei der Laubbeseitigung behilflich zu sein, werden entweder Laubsäcke zur Verfügung gestellt oder Laubcontainer an der Straße aufgestellt. Die Säcke und die Container dürfen ausschließlich mit Laub befüllt werden.

Die Aufstellung von 140 Laubcontainern wurde in diesen Tagen abgeschlossen. Es sind graue, grüne oder schwarze Container, zum Teil mit gelbem Deckel. Alle Container sind mit Aufklebern "Nur Laub" gekennzeichnet und stehen an städtischen Straßenbäumen. Laubcontainer, die mit Restmüll oder Verpackungen verunreinigt sind, werden wieder eingezogen, da verschmutztes Laub nicht verwertet werden kann. Die Laubcontainer werden regelmäßig geleert. Damit dies geschehen kann, bitten die Mitarbeiter des ZBH ausdrücklich darum, die Container nicht eigenständig umzusetzen.

Die Abfuhr der Laubsäcke wird voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember durchgeführt. Die Laubsäcke dürfen nicht vor dieser Abfuhr an die Straße gelegt werden. Wer keine Lagermöglichkeiten hat, sollte das Laub am Recyclinghof abgeben.

Laubsäcke werden an der Information des Zentralen Betriebshofes, des Rathauses und der Bezirksverwaltungsstelle Westerholt ausgegeben.

"Vor der eigenen Tür" darf auf gar keinen Fall das Laub in die Straßenrinnen gefegt werden. Besonders Kanaldeckel und Straßeneinläufe müssen freigehalten werden, damit es bei starkem Regen nicht zu Überschwemmungen kommt.

Pressekontakt: ZBH, Helene Langner, Tel. 02366/303115; e-mail: h.langner@herten.de



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Laubabfuhr 1 (10.03)