In bestimmten Teilen des Landkreises Leer darf Geflügel ab sofort wieder im Freien gehalten werden. Das teilt die Kreisverwaltung in einer so genannten Allgemeinverfügung mit. Wer sein Geflügel nach draußen lassen möchte, muss dies dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung telefonisch oder schriftlich melden.
Die Freilandhaltung darf von den Behörden nur in Gebieten zugelassen werden, in denen keine Gastvögel gerastet haben. Welche Bereiche das sind, hat das zuständige Landesministerium in Landkarten genau festgelegt und damit verbindlich vorgegeben. Demnach darf Geflügel im Kreis Leer beispielsweise in der gesamten Gemeinde Uplengen, aber nur in Teilen Westoverledingens nach draußen.
Der Geflügel-Aufstallungsverordnung zufolge dürfen Ausnahmegenehmigungen für die Freilandhaltung erteilt werden, wenn es sich um keinen „Gastvogelbereich“ handelt und wenn ein Gebiet im Sinne der Geflügelpest-Verordnung, der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung und der Nutzvogel-Geflügelpestschutzverordnung nicht als Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet oder Kontrollzone festgelegt ist. Ausnahmen für andere Gebiete sind nicht möglich.
Der Landkreis macht darauf aufmerksam, dass Verstöße gegen die Aufstallungsverordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden und ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen können.
Wer in dem vom Landkreis festgelegten Gebieten sein Geflügel frei halten darf und dies auch angemeldet hat, muss unbedingt mehrere Vorschriften beachten: Enten und Gänse sind in jedem Fall räumlich getrennt von anderem Geflügel zu halten. Grundsätzlich darf Freiland-Geflügel nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Wer die Karte mit den Freilandhaltungs-Gebieten einsehen möchte, die Freilandhaltung anmelden will oder sonstige Fragen zur Ausnahmegenehmigung hat, wendet sich an das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Leer, Friesenstraße 30 in 26789 Leer. Tel.: 0491/926 - 1451 oder 1456.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
In den nicht schraffierten Gebieten ist mit einer Genehmigung des Landkreises ab sofort wieder die Freilandhaltung erlaubt.
In den nicht schraffierten Gebieten ist mit einer Genehmigung des Landkreises ab sofort wieder die Freilandhaltung erlaubt.
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