Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 28. Juni 2006

Westringtunnel für KfZ-Verkehr freigegeben

Probebetrieb beendet / Neue Vorfahrtsregelung an den Kreuzungen Werther Str./Schwanenstraße

Bocholt (pd).

Der Westringtunnel ist ab heute, Mittwoch den 28. Juni, für den KfZ-Verkehr freigegeben worden. Der Probebetrieb seit vergangenen Freitag lief nahezu störungsfrei.

Die Ampelanlagen Werther Str. und Schwanenstraße werden in den nächsten Tagen noch genauer aufeinander abgestimmt, um eine "grüne Welle" und damit einen besseren Verkehrsfluss in diesem Abschnitt zu erreichen.

Eine geänderte Vorfahrtsregelung gilt im Bereich Werther Str. und Schwanenstraße für den Fall, dass die Ampelanlagen dort ausfallen sollten. Verkehrsteilnehmer, die vom Autobahnzubringer B 473 Richtung Tunnel oder umgekehrt unterwegs sind, haben Vorfahrt. Entsprechende Beschilderungen sind an den Kreuzungen Werther Str. (Stopschilder) und Schwanenstraße ("Vorfahrt-achten"-Schilder) angebracht.

Die Stadtverwaltung weist ferner ausdrücklich darauf hin, dass der Westring nur mit PKW´s und Fahrzeugen, die mindestens 60 km/h schnell sind, befahren werden darf. Das heißt, dass Radfahrer, Fußgänger oder Skater den Tunnel nicht benutzen dürfen. Oberhalb des Tunnelbauwerks sind Rad- und Fußwege angelegt.

Hinweis: Zahlen, Daten und Fakten sowie Hintergründe zum Bocholter Westringtunnel stehen unter www.bocholt.de auf der Startseite zur Verfügung.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Der Bocholter Westringtunnel

Im Betriebsgebäude steckt die Tunneltechnik.

Radfahrer und Fußgänger dürfen den Tunnel nicht benutzen.

Im Tunnel sind 50 km/h erlaubt.

Der Westring aus der Vogelperspektive - Stand 11. Mai 2006