Rauchen verboten – und Feuer machen ebenfalls!

27.07.2006 | Herten

Waldbrandgefahr erfordert unbedingt das Einhalten dieser Verbote

Es ist schon seit Jahren so und müsste bei diesen Temperaturen eigentlich selbstverständlich sein: Rauchen in Parkanlagen und Wäldern ist von März bis September verboten! Die Waldbrandgefahr ist bei der langen Trockenheit viel zu groß.

Außerdem gilt: Feuer sind grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Grillplätzen erlaubt. Drei Stück gibt es davon im Backumer Tal.

Doch die Mitarbeiter von ZBH und Kommunalem Ordnungsdienst kommen aus dem Staunen nicht heraus. Auf einer trockenen Wiese im Schlosspark entdeckten sie beispielsweise die Überreste eines kleinen Lagerfeuers. Das ist gefährlich und kann weitreichende Auswirkungen haben. Und teuer werden. Wer unerlaubt ein Feuer in einem Park oder Wald macht, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. 1000 Euro können leicht erreicht werden.

Besonderes Augenmerk gilt auch dem Backumer Tal. Dort dürfen ausschließlich die Grillplätze genutzt werden. Wer „wild“ grillt kann ein Feuer auf den sehr trockenen Wiesen entzünden.

Diese Maßnahmen und Verbote dienen dem Erhalt und Schutz der Naherholungsgebiete. Deshalb sind bei der Einhaltung auch alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, schließlich sollen Schlosspark, Backumer Tal und Co auch in Zukunft noch attraktiven Raum zum Spazieren und Erholen bieten.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de



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Feuer im Schlosspark (07/06)