Kinderbetreuung - dem Bedarf angepasst

17.08.2006 | Herten

Stadt bietet neue Broschüre zum Thema individuelle Tagespflege

Ladenöffnungszeiten bis 20.00 Uhr, Schichtdienst, Wochenenddienst, .... Wer kümmert sich in dieser Zeit um die Kinder? Arbeitgeber erwarten von ihren Angestellten ein hohes Maß an Flexibilität. Eltern benötigen deshalb mehr denn je flexible Kinderbetreuung, die ihrem ganz speziellen Bedarf angepasst ist. Die Stadt Herten hat jetzt eine Broschüre herausgegeben, in der Informationen rund um dieses Thema kompakt dargestellt sind.

Kinder benötigen mehr denn je eine Betreuung, die ihnen Sicherheit und Geborgenheit während der beruflichen Abwesenheit der Eltern gibt. Kinderbetreuung mit Familienanschluss durch eine sorgfältig ausgewählte Tagesmutter löst so manches Betreuungsproblem.
                                                             
Die Stadt Herten fördert den Ausbau der Kindertagespflege nach den §§ 22 – 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes mit dem Ziel, zusätzliche Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, sowie Eltern zusätzliche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Randzeiten und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Tageseinrichtungen für Kinder zu geben. Hierzu wird die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder in Kindertagespflege systematisch ausgebaut. Die im Gesetz normierte Gleichrangigkeit von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege setzt auch voraus, dass die Kostenbeteiligung der Eltern analog geregelt wird. Die Stadt Herten erhebt daher seit dem 01.08.2006 Teilnahmebeiträge zur Kindertagespflege.

Um die Neuerungen zur Kindertagespflege für Hertener Bürger transparent zu machen, wurde die Informationsbroschüre für Eltern überarbeitet und ergänzt. Interessierte Eltern erhalten diese Broschüre kostenlos im Rathaus-Nebengebäude (Zimmer 454, Tel.: 303 506).

Pressekontakt: Pressestelle, Nele Däubler (Pressesprecherin), Tel: 02366/303-357, Mail: n.daeubler@herten.de



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Die neue Broschüre zur Tagespflege