140 Container „schlucken“ das Laub von Straßenbäumen

20.10.2006 | Herten

Laubsäcke gibt es beim ZBH, im Rathaus und der Bezirksverwaltungsstelle

Buntes Herbstlaub ziert allmählich wieder Wege und Straßen. Die Kehrseite der Farbenpracht ist die Beseitigung der Blätter. Im gesamten Stadtgebiet sind die Grundstückseigentümer zur Gehwegreinigung verpflichtet. Dazu gehört auch die Laubbeseitigung auf den Gehwegen.

Die umweltfreundlichste Möglichkeit der Laubverwertung ist immer noch die Kompostierung im eigenen Garten. Auch in die Biotonne kann Laub gegeben werden.

Außerdem kann Laub am Recyclinghof des ZBH, Zum Bauhof 5, abgegeben werden, wo es in der Menge eines Kubikmeters kostenlos angenommen wird. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 7.00 bis 17.30 Uhr, Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr.

Um den Eigentümern bzw. Anwohnern von Straßen, in denen städtische Straßenbäume stehen, bei der Laubbeseitigung behilflich zu sein, werden entweder Laubsäcke zur Verfügung gestellt oder Laubcontainer in der Straße aufgestellt. Die Säcke und die Container dürfen nur mit Laub befüllt werden.

Die Aufstellung von ca. 140 Laubcontainern ist bereits erfolgt. Es sind graue, grüne oder schwarze Container, zum Teil mit gelbem Deckel. Alle Container sind mit Aufklebern „Nur Laub“ gekennzeichnet und stehen an städtischen Straßenbäumen. Laubcontainer, die mit Restmüll oder Verpackungen verunreinigt sind, werden wieder eingezogen, da verschmutztes Laub nicht verwertet werden kann. Die Laubcontainer werden regelmäßig geleert. Die Mitarbeiter des Zentralen Betriebshofs bitten darum, die Container nicht eigenständig umzusetzen, denn nur bei Beibehaltung der Standorte ist die regelmäßige Leerung gesichert.

Die Abfuhr der Laubsäcke wird voraussichtlich Ende November/Anfang Dezember erfolgen. Die Laubsäcke dürfen nicht vor dieser Abfuhr an die Straße gelegt werden. Wer keine Lagermöglichkeiten hat, sollte das Laub am Recyclinghof abgeben. Laubsäcke werden an der Information des Zentralen Betriebshofes, des Rathauses und der Bezirksverwaltungsstelle Westerholt ausgegeben.

“Vor der eigenen Tür” darf auf gar keinen Fall das Laub in die Straßenrinnen gefegt werden. Besonders Kanaldeckel und Straßeneinläufe müssen freigehalten werden, damit es bei starkem Regen nicht zu Überschwemmungen kommt.

Wer Fragen zu Standorten oder zur Laubabfuhr allgemein hat, kann sich an Abfallberaterin Vera Zimmermann, ZBH, Telefon: 02366/303155 wenden.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de



Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Laubabfuhr 1 (10.03)

Laubabfuhr 2 (10.03)