Bürgermeister verabschieden gemeinsame Resolution

14.03.2007 | Herten

Finanzsituation bleibt trotz Sparmaßnahmen dramatisch

Die Finanzsituation der NRW-Kommunen bleibt dramatisch – obwohl es positive Entwicklungen beispielsweise bei der Gewerbesteuer gibt. Diese Not veranlasste die Bürgermeister Dr. Uli Paetzel (Herten, SPD), Bodo Klimpel (Haltern am See, CDU) und Lambert Lütgenhorst (Dorsten, CDU), gemeinsam mit den anderen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern eine Resolution auf den Weg zu bringen.

„Die betroffenen Städte und Gemeinden sehen sich trotz unzähliger Sparrunden nicht in der Lage, den Haushaltsausgleich zu schaffen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider, am Mittwoch im Rahmen des Arbeitskreises Nothaushaltskommunen des StGB NRW.

Resolution des Arbeitskreises Nothaushaltskommunen des StGB NRW
- verabschiedet am 14.03.2007 in Dorsten -

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nothaushaltskommunen aus dem Mitgliedsbereich des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen haben sich mit ihrer besonders dramatischen Finanzsituation befasst und Lösungsmöglichkeiten für die Finanzkrise diskutiert. Die Ergebnisse der aktuellen Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, die im Rahmen der Tagung vorgestellt worden sind, zeigen, dass 77 Städte und Gemeinden aus dem Mitgliedsbereich in 2007 unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltswirtschaft arbeiten müssen. Die betroffenen Städte und Gemeinden sind zum Teil seit etlichen Jahren Nothaushaltskommunen und sehen sich nach vielen durchlaufenen Sparrunden nicht in der Lage, auf absehbare Zeit aus eigener Kraft einen Haushaltsausgleich zu schaffen.

Aufgrund von aufgelaufenen Fehlbeträgen aus den Verwaltungshaushalten der Vorjahre schieben die Städte und Gemeinden in NRW eine Bugwelle von Kassenkrediten in bisher nicht da gewesener Größenordnung vor sich her. Die Kassenkredite betragen mittlerweile 12,5 Mrd. Euro. Die Fehlbeträge resultieren aus einem Auseinanderlaufen von Einnahmen und Ausgaben, was gerade für Städte und Gemeinden im Nothaushaltsrecht besonders gravierend ist.

Vor diesem Hintergrund haben die Teilnehmer einstimmig die folgende Resolution beschlossen:

1. Die kommunale Finanzsituation bleibt trotz der erfreulichen, aber regional sehr unterschiedlich ausgeprägten Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen dramatisch. Von einer flächendeckenden finanziellen Gesundung der Städte und Gemeinden kann nicht die Rede sein. Anderslautende Medienberichte vermitteln ein falsches und für die Reformbereitschaft der Politik fatales Bild. Tatsächlich bleibt es für eine große Zahl von Kommunen schwierig oder gar unmöglich, wichtige wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen. Kommunale Selbstverwaltung im eigentlichen Sinne ist mangels finanzieller Bewegungsspielräume für diese Kommunen auf lange Sicht nur noch eine Wunschvorstellung.

2. Die Städte und Gemeinden brauchen deshalb weiterhin dringend eine Gemeindefinanzreform, die nicht nur für eine dauerhafte und tragfähige Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben sorgt, sondern auch im Interesse zukünftiger Generationen einen Abbau von finanziellen Altlasten gestattet. Die derzeit diskutierte Unternehmensteuerreform 2008 ist für diesen Zweck untauglich, da sie bestenfalls für die Städte und Gemeinden aufkommensneutral ist.

3. Vor dem Hintergrund der desaströsen Finanzsituation ist ein verlässlicher kommunaler Finanzausgleich dringend erforderlich. Das Land steht in der verfassungsrechtlichen Pflicht, eine auskömmliche Finanzausstattung für die Kommunen sicherzustellen. Die Städte und Gemeinden erkennen den Konsolidierungszwang im Landeshaushalt an. Jede Ebene muss aber für sich den Haushalt konsolidieren. Die Städte und Gemeinden können sich keinen kommunalen Konsolidierungsbeitrag zugunsten des Landeshaushalts leisten. Wenn das Land für den aktuellen Aufgabenbestand der kommunalen Ebene keine ausreichende Finanzierung sicherstellen kann, dann muss der Aufgabenbestand reduziert oder Standards zur Erfüllung der Aufgaben müssen abgebaut werden.

4. Die Städte und Gemeinden fordern das Land auf, die strukturellen Verschlechterungen im GFG 2007 sowie im Haushalt und Haushaltsbegleitgesetz 2007 zurückzunehmen. In 2007 machen diese rd. 360 Mio. Euro aus, d.h. in 10 Jahren einen Betrag von mehr als 3,5 Mrd. Euro. Die Städte und Gemeinden im Nothaushaltsrecht können einen solchen Konsolidierungsbeitrag schlicht nicht darstellen.

5. Das Konnexitätsprinzip darf nicht nur auf dem Papier stehen, sondern muss von allen Beteiligten auch seinem Geist nach gelebt werden. Dies gilt insbesondere auch für die anstehende Verwaltungsstrukturreform, die nur in Verbindung mit einem fairen Kostenausgleich zu einem Erfolg werden kann.

6. Die Städte und Gemeinden fordern eine Anpassung der Finanzierungsstruktur für den „Aufbau Ost“ an die Lage der Kommunalhaushalte. Die Kriterien des Solidarpaktes sind kritisch zu hinterfragen. Dies gilt für die Leistungsfähigkeit der Geberkommunen wie auch für die Bedürftigkeit der Empfängerkommunen. Diese Korrektur hat nicht Zeit bis zum Auslaufen des Solidarpaktes im Jahr 2019.

Pressekontakt: Pressestelle, Svenja Küchmeister, Telefon: 02366/303227, eMail: s.kuechmeister@herten.de



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Resolution der Bürgermeister - Finanznot der Kommunen (03/07)