Das Borromäus-Hospital in Leer hat die bereits angekündigte Klage gegen den Landkreis Leer beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. Sie wurde dem Landkreis vor einigen Tagen zugestellt. Nachdrückliche Empfehlungen gegenüber dem Borromäus-Hospital – zuletzt von der Staatssekretärin im Niedersächsischen Sozialministerium – von der Klageerhebung abzusehen, sind damit erfolglos geblieben.
Auch der Bischof in Osnabrück – vertreten durch den Generalvikar – hat in einem Schreiben an den Landrat zum Ausdruck gebracht, dass er die Vorgehensweise des Borromäus-Hospitals „für richtig und vertretbar“ halte. Nach erster Durchsicht und Bewertung durch das Rechtsamt, so Landrat Bernhard Bramlage, enthalte die Klage keine neuen Gesichtspunkte von rechtlichem Belang. Dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht sehe man deshalb mit Gelassenheit entgegen.
Bemerkenswert und neu sei allerdings, dass vom Borromäus-Hospital nun auch das Engagement des Landkreises und des Kreiskrankenhauses für den Erhalt des Rheiderland-Krankenhauses in Weener kritisiert werde, weil es nach Auffassung des Niedersächsischen Sozialministeriums nicht mehr bedarfsgerecht sei. Dazu passe dann auch, so Landrat Bramlage, dass vom Borromäus-Hospital am 8. November vergangenen Jahres die Übernahme des wichtigsten Personals der geburtshilflichen Abteilung bereits zu einem Zeitpunkt bekanntgegeben worden sei, als man dort gerade im Kuratorium noch mit der Entscheidung gerungen habe, ob die Schließung wirklich unumgänglich sei.
Landkreis und Kreiskrankenhaus hingegen seien überzeugt, dass das Rheiderland-Krankenhaus eine Zukunft habe. Deshalb habe man sich engagiert und werde dort auch investieren.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle, Dieter Backer
Bernhard Bramlage, Landrat
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