Medieninformation Kreis Viersen


09. August 2007

Kreis Viersen: Barrierefreies Wohnen kann gefördert werden

Neue Richtlinien zur Wohnungsbauförderung

Kreis Viersen -  Auch im Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen - das wünschen sich die meisten älteren Menschen. Dieses Ziel unterstützen jetzt die neuen Richtlinien zur Förderung von barrierefreiem Wohnen in Nordrhein-Westfalen. "Mit den staatlichen Fördermöglichkeiten soll vor allem für ältere und pflegebedürftige Menschen ein Wohnangebot geschaffen werden, damit diese langfristig in ihren Wohnungen bleiben und dort bei Bedarf auch gepflegt werden können", sagt Karl-Heinz Kehren, Abteilungsleiter für die Wohnungsbauförderung im Kreis Viersen.

Das Land Nordrhein Westfalen fördert bauliche Maßnahmen, die Barrieren in Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen reduzieren, mit zinsgünstigen Darlehen. "Pro Wohnungen ist ein Darlehen bis zu 15.000 Euro oder 50 Prozent der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten möglich", so Kehren. Die Zinsen sind für zehn Jahre auf 0,5 Prozent festgelegt, die Tilgung liegt bei 0,2 Prozent, dazu kommt noch ein Verwaltungsaufwand.

Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem dazugehörigen Grundstück, die dazu beitragen, Barrieren zu reduzieren. "Dazu gehört beispielsweise die Umgestaltung des Bades durch den Einbau einer bodengleichen Dusche, verbreiterte Innen- und Wohnungsabschlusstüren sowie Balkontüren zum Abbau von Türschwellen. Auch das Nachrüsten mit elektrischen Türöffnern, die Überwindung von Stufen durch Rampen, Aufzug oder Treppenlift sind förderfähig", nennt der Abteilungsleiter nur einige förderfähige Maßnahmen. "Ganz wichtig ist es, die Förderung vor Beginn der baulichen Maßnahmen zu beantragen, bei bereits begonnenen Maßnahmen ist eine Förderung ausgeschlossen."

Zuständige Bewilligungsbehörde für alle Städte und Gemeinden im Kreis Viersen ist die Kreisverwaltung Viersen, Amt für Finanzen, Abteilung Wohnraumförderung, Telefon: 02162-391120 oder -391205 oder im Internet www.kreis-viersen.de.

Informationen zur Förderung gibt es außerdem beim Ministerium für Bauen und Verkehr (www.mbv.nrw.de) oder bei der Wohnungsbauförderungsanstalt NRW (www.nrwbank.de). Eine Broschüre "Richtlinien zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in Nordrhein-Westfalen" kann unter der Telefonnummer 0180-3100110 bestellt werden.

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