19. November 2007

Kreis Viersen: Landrat: Tagesmütter dürfen steuerlich nicht stärker belastet werden (mit Foto)

Brief an MdB Uwe Schummer und Finanzminister

Kreis Viersen

Wegen des geplanten Fortfalls der Steuerfreiheit in der Kindertagespflege hat sich der Landrat des Kreises Viersen, Peter Ottmann, in einem Brief an den Bundestagsabgeordneten Uwe Schummer und an den Finanzminister Peer Steinbrück gewendet. "Nach ersten Schätzungen werden im Kreis Viersen rund 40 Tagesmütter nicht mehr bereit sein, ihre Tätigkeit nach Wegfall der Steuerfreiheit für Tagespflegegelder fortzusetzen", heißt es in dem Schreiben des Landrates. Als Ersatz müsse der Kreis Viersen das Personal für die Kindertagespflege künftig selbst stellen. Dies ist allein an Personalkosten ein Mehraufwand von rund 850.000 Euro jährlich.

Mit dem Schreiben kam Ottmann einem Beschluss des Kreistages nach. Dieser hatte eine Resolution beschlossen, in der der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück die einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Geldleistungen für Kinder in der Kindertages- und Vollzeitpflege nicht zu verschlechtern. Das Bundesministerium plant, die Entgelte für die Tagesmütter lohnsteuer- und sozialabgabepflichtig zu machen.

www.kreis-viersen.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Ottmann, Peter

Landrat Kreis Viersen Foto: Alois Müller/Kreis Viersen - Abdruck honorarfrei
Ottmann, Peter

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
Kaspar Müller-Bringmann
Pressesprecher
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Tel. 02162 / 39-1024
Fax 02162 / 39-1026
pressestelle@kreis-viersen.de
www.kreis-viersen.de

Diese Pressestelle ist Mitglied bei presse-service.de [www.presse-service.de]. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.