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13. Dezember 2007 Die Kreisordnungsbehörde informiert: Wunschballons und Fluglaternen sind verboten Kreis Viersen - Gerade in der dunklen Jahreszeit und vor Silvester sind Himmelslaternen, Wunschballons und andere Fluglaternen bei Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern besonders beliebt. Diese Laternen werden mit einer offenen Feuerquelle betrieben und können je nach Bauart und thermischen Verhältnissen bis zu 500 Meter hoch aufsteigen. "Daher fallen sie unter das Luftverkehrsrecht und dürfen nur mit einer Aufstiegserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde eingesetzt werden", berichtet Petra Muth, stellvertretende Abteilungsleiterin des Kreisordnungsbehörde.Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Steigenlassen von Fluglaternen jetzt für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf verboten. "Die Fluglaternen können den Luftverkehr gefährden und durch unkontrollierte Landungen Brandgefahren auslösen", warnt die Kreisordnungsbehörde. "Wer ohne Erlaubnis Fluglaternen aufsteigen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen."
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