Kreis Steinfurt/Düsseldorf. Zum 1. Januar 2008 begann für die Kreise und kreisfreien Städte eine neue Ära mit verantwortungsvollen Aufgaben rund um das Schwerbehindertenrecht, das Elterngeld und die Umweltverwaltung. Wie der Kreis Steinfurt damit umgeht, wollte Innenminister Dr. Ingo Wolf vor Ort erfahren. „Wir haben den Service für die Bürger verbessert. Es gibt jetzt kürzere Wege und klare Zuständigkeiten“, bestätigte er bei seinem ersten Besuch einer betroffenen nordrhein-westfälischen Verwaltung im neuen Jahr.
Die Landesregierung stimme sich laufend eng mit den kommunalen Spitzenverbänden und den neuen Trägern zu den neuen Verantwortungen ab. Wolf lobte die souveräne Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung in Steinfurt.
Auch der Landrat des Kreises Steinfurt, Thomas Kubendorff, ist zuversichtlich: „Unser Ziel bleibt, dass die Bürgerinnen und Bürger Entscheidungen zeitnah und in gewohnter Qualität erhalten.“ Auch für die Wirtschaft sehe er Vorteile darin, dass sie die umweltrechtlichen Genehmigungen für die von den Kommunen betreuten Anlagen jetzt von einer Behörde gebündelt erhalte. Die örtliche Nähe der Kreisverwaltung komme auch den Schwerbehinderten und Eltern, die jetzt von dort ihr Elterngeld erhalten, zu Gute.
„Die Landesregierung bewältigte einen Kraftakt, damit die Kreise und kreisfreien Städte gut arbeiten können“, betonte der Innenminister. Im Zusammenhang mit den neuen kommunalen Aufgaben Schwerbehindertenrecht und Elterngeld leitete das Land rund 1.350 Stellen über und bezahlt sie zudem in vollem Umfang. Außerdem übernahmen die 56 neuen Aufgabenträger die bewährte IT-Ausstattung der Versorgungsverwaltung.
Auch bei der Umweltverwaltung legte der Innenminister großen Wert darauf, dass die hohe Qualität erhalten bleibt: „Das Personal folgt der Aufgabe!“ Heute sind die Kommunen für 9.600 von ursprünglich 13.000 staatlich überprüften Anlagen zuständig. „Dank der Reform bieten wir jetzt Service aus einer Hand“. Insgesamt verlagerte das Land rund 300 Stellen auf die Kommunen und sorgte zudem für die erforderliche Sachausstattung. Die kommunalen Behörden entscheiden jetzt umfassend über die Fälle mit ausschließlichem Ortsbezug, zum Beispiel über Windenergieanlagen, über die Tierhaltung in großem Maßstab bis hin zu Osterfeuern. Die staatliche Zuständigkeit konzentriert sich dagegen auf 3.400 genehmigungsbedürftige Anlagen mit überregionaler Bedeutung und mit besonders gefährlicher oder komplexer Technologie.