23. Januar 2008
Kreis Viersen
Alle weiterführenden Schulen im Kreis Viersen haben vom Jugendamt einen Elternbrief zum Jugendschutz an Karneval erhalten. Die Schulen sollen den Brief an ihre Schüler verteilen, die Eltern auf einem Abschnitt die erhaltenen Informationen mit einer Unterschrift bestätigen. Unter dem Motto "Gemeinsam vorbeugen" wird in dem Brief an die Verantwortung der Eltern appelliert gerade an den Karnevalstagen darauf zu achten, wohin ihre Kinder gehen, mit wem sie sich treffen und welche Getränke sie mitnehmen. "Eltern sind Vorbild, sie sollten unbedingt auch auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen achten. Nicht nur die Abgabe von Alkohol ist verboten, untersagt ist es auch, den Verzehr zu gestatten und zu fördern", erinnert Buske. Bußgelder bis 1.000 Euro können verhängt werden.
Einen Brief mit den jugendschutzrechtlichen Hinweisen erhalten auch Einzelhändler, Kioske, Tankstellen, Gaststätten und Karnevalsvereine. Sie werden aufgefordert, sich im Zweifel immer einen Ausweis zeigen zu lassen und den Verkauf von Alkohol gegebenenfalls zu verweigern.
"Das Ordnungsamt, die Polizei und die Suchtberatungsstelle werden wieder gemeinsame Jugendschutzkontrollen durchführen", so Buske. Zu ihrer Unterstützung gibt es an Altweiber (Donnerstag, 31. Januar) bis 20 Uhr eine zentrale Rufbereitschaft im Kreishaus. "Wird ein Jugendlicher alkoholisiert aufgegriffen, benachrichtigen wir die Eltern, die ihr Kind dann abholen müssen", so Silvia Buske. Gleichzeitig machen die Mitarbeiter auf Hilfsangebote wie beispielsweise Sozialer Dienst oder Suchtberatung aufmerksam. Können die Mitarbeiter keinen Erziehungsberechtigten erreichen, werden die Jugendlichen auf Kosten der Eltern nach Hause oder in die pädagogische Ambulanz gebracht", berichtet Silvia Buske.
Für alle Jugendlichen und ihre Eltern findet am Aschermittwoch, 6. Februar, in der Suchtberatungsstelle in Dülken, Kreuzherrenstraße 17 bis 19, von 14 bis 17 Uhr, eine "Katersprechstunde" statt. "Viele Eltern fallen aus allen Wolken, wenn ihre Kinder alkoholisiert aufgegriffen werden und sind froh über unsere Hilfsangebote", berichtet Silvia Buske. "Die Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum können dramatisch sein, denn Gehirn und Organismus sind noch in der Entwicklung. Und sicher möchte niemand Rosenmontag auf der Intensivstation verbringen."
Weitere Informationen gibt es beim Jugendamt unter der Telefonnummer 02162-391868.
Jugendschutzbestimmungen:
Keine Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren, auch keine Liköre.
Keine Abgabe von Alkopops unter 18 Jahren.
Wein, Bier und deren Mixgetränke dürfen erst ab 16 Jahren erworben und konsumiert werden.
Tabakwaren dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht verkauft werden.
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Buske, Silvia
Silvia Buske, verantwortlich für den Jugendschutz beim Jugendamt des Kreises Viersen.
Foto: Kreis Viersen/Abdruck honorarfrei
Buske, Silvia
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